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Privatkunden
Häufig gestellte Fragen zur Bootsversicherung
Was bedeutet „Allgefahrendeckung“ in der Wassersportversicherung?

Dies bedeutet, dass „alle Gefahren“ versichert sind, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das ist der große Vorteil gegenüber einer sogenannten "Einzelgefahrendeckung", in der „alle“ versicherten Risiken „einzeln“ aufgeführt und definiert sind. Im Falle unserer echten „Allgefahrendeckung“ gilt auch die so genannte „Umkehr der Beweislast“, d.h. nicht der Versicherungsnehmer muss im Falle eines Schadens beweisen, dass der Schaden unter die versicherten Gefahren fällt, sondern der Versicherer, dass der eingetretene Schadenfall nicht in der „Allgefahrendeckung“ enthalten ist.

Für welchen Geltungsbereich gilt die Bootsversicherung?

Versicherungsschutz kann für

  • Deutsche Binnengewässer
  • Europäische Binnengewässer inkl. Nord- und Ostsee
  • Europäische Binnengewässer inkl. Nord- und Ostsee, Mittelmeer
  • Europäische Binnengewässer inkl. Nord- und Ostsee, Mittelmeer, Schwarzes Meer, Atlantik

beantragt werden.

Wer legt den Versicherungswert (aktuellen Marktwert) des Bootes fest?

Der Versicherungsnehmer oder Eigner ist für die Feststellung des Marktwertes der Yacht verantwortlich. Je nach Sportboot kann dies der Kaufpreis sein oder der in einem Wertgutachten festgestellte Marktwert.

Was sind „persönliche Effekten“ in der Wassersportkasko-Versicherung?

Persönliche Effekten sind Gegenstände, die mit dem Boot nicht fest verbunden sind und für den Betrieb des Bootes nicht zwingend erforderlich sind. Dies sind z.B. Fernglas, Bekleidung, Angel- oder Tauchausrüstung.

Bei der Helvetia sind Effekten bis zu einer Höhe von 3 % der Versicherungssumme – mindestens jedoch 500 Euro (je Einzelstück nicht mehr als 1.000 Euro) – prämienfrei eingeschlossen.

Selbstverständlich können Sie die Summe der mitversicherten "persönlichen Effekten" auch gegen Zuschlag erhöhen.

Gibt es bei der Helvetia Bootskasko­versicherung auch einen Schaden­vorausrabatt?

Ja, es gibt einen Schadenvorausrabatt. Zu Beginn des Vertrages wird ein Rabatt von 40 % der gesamten Nettoprämie abgezogen.

Gibt es bei Helvetia einen Rabattretter in der Vollkasko­versicherung für Schiffe?

Ja, sofern der Vertrag drei Jahre oder mehr schadenfrei verlaufen ist, verzichten wir beim ersten Versicherungsfall auf die Hochstufung.

Selbstbehalt – Reduziert sich mein Selbstbehalt, wenn ich mehrere Jahre schadenfrei mit meinem Boot eine Kaskoversicherung bei Helvetia habe?

Ja, nach drei schadenfreien Versicherungsjahren reduziert sich der vereinbarte Selbstbehalt für den ersten Versicherungsfall um 50 Prozent. Ausgenommen von dieser Regelung sind Jetskis.

Schadenservice – Wie wird sichergestellt, dass ich rund um die Uhr Hilfe erhalte, wenn ich einen Schadenfall habe?

Ihre Kaskoversicherung für Ihr Wassersportfahrzeug beinhaltet eine prämienfreie Yacht-Assistance-Versicherung. Neben einer 24-Stunden-Hotline steht Ihnen eine Vielzahl an Servicedienstleistungen zur Verfügung.

Fahrgebiet – Gibt es in der Wassersport­haftpflicht­versicherung unterschiedliche Fahrtgebiete?

Nein, es gilt grundsätzlich weltweite Deckung. Allerdings wird ein fester Liegeplatz / Heimathafen in Europa vorausgesetzt.

Ist eine Sportboot-Haftpflichtversicherung, wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung, eine Pflichtversicherung?

Nein, die Haftpflichtversicherung für Yachten ist aktuell in Deutschland noch keine gesetzliche Pflichtversicherung. In einigen EU-Ländern, wie z.B. in Italien oder Kroatien besteht Versicherungspflicht. Hier müssen spezielle Zertifikate mitgeführt werden, welche Sie ggf. gegenüber Behörden vorweisen müssen, um Ihren Versicherungsschutz zu bestätigen. Wenn Sie bei der Helvetia eine Sportboot-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, bekommen Sie die von Ihnen benötigten Formulare automatisch mit der Police zugesandt.

In welcher Höhe sollte die Versicherungs­summe für die Yacht-Haftpflicht­versicherung gewählt werden?

Wenn Sie mit Ihrem Sportboot ins Ausland wollen, müssen Sie die vom jeweiligen Land geforderten Mindestversicherungssummen wählen. Helvetia bietet derzeit 7,5 Mio. Euro, 15 Mio. Euro oder 20 Mio. Euro Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an.

Sind auch Bergungs-, Wrackbeseitigungs- und Entsorgungskosten im Rahmen der Bootskasko-Versicherung mitversichert?

Aufwendungen zur Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung des versicherten Bootes sind im Zusammenhang mit einem Schadenereignis bis maximal 2,5 Mio. Euro je Versicherungsfall mitversichert.

Wer legt den Versicherungswert (aktuellen Marktwert) des Bootes fest?

Der Versicherungsnehmer oder Eigner ist für die Feststellung des Marktwertes der Yacht verantwortlich. Je nach Sportboot kann dies der Kaufpreis sein oder der in einem Wertgutachten festgestellte Marktwert.

Ist mein Trailer für das Boot automatisch in der Sportboot-Haftpflichtversicherung enthalten?

Ja, in der Haftpflichtversicherung für Ihr Boot ist der nicht versicherungspflichtige Bootsanhänger (Trailer) prämienfrei mit einer Versicherungssumme von 2 Mio. Euro versichert.

Schadenfall – Was passiert, wenn der Unfallgegner nicht zahlen kann, weil dieser keine oder nur eine Haftpflichtversicherung mit einer geringen Versicherungssumme hat?

Mit der Forderungsausfalldeckung, die prämienfrei im Rahmen der Boots-/Yacht-Haftpflichtversicherung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme des Vertrages mitversichert ist, besteht hierfür Versicherungsschutz. Zur Durchsetzung Ihrer Forderung besteht als Ergänzung zur Forderungsausfalldeckung eine Rechtschutzversicherung. Versicherungsschutz besteht bei Schäden mit einem Streitwert über 2.500 Euro.

Mitversicherung von Auslandsschäden – Sind in der Boots- und Yachthaftpflichtversicherung auch Auslandsschäden mitversichert?

Im Rahmen unserer Wassersporthaftpflicht-Bedingungen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schadenereignissen weltweit mitversichert.

Wie lange sind die Zertifikate in der Wassersport-Haftpflichtversicherung gültig?

Die Zertifikate in der Wassersport-Haftpflichtversicherung werden generell für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Vor Ablauf der Zertifikate versendet die Helvetia automatisch die benötigten Versicherungsnachweise auf Basis der uns vorliegenden Daten.

Ist das Beiboot meiner Yacht über die Sportboot-Haftpflichtversicherung mitversichert?

Ja, der Gebrauch eines Beibootes / Dingis (bis 10 qm Segelfläche und/oder 30 PS) ist im Umkreis von 10 Seemeilen vom versicherten Mutterschiff eingeschlossen.

Skipper-Haftpflichtversicherung – Habe ich über die Helvetia Yacht-Haftpflichtversicherung auch Deckung, wenn ich im Urlaub ein fremdes Boot chartern möchte?

Ja, in unserer Wassersporthaftpflichtversicherung ist eine sogenannte Skipper-Haftpflichtversicherung enthalten. Die Höchstleistung ist auf 1 Mio. Euro begrenzt. Die Skipper-Haftpflichtversicherung gilt für 30 Tage pro Versicherungsjahr. Bitte beachten Sie auch, dass es Beschränkungen hinsichtlich der Leistung bzw. der Segelfläche des Charterschiffes gibt. Bei Fragen können Sie uns natürlich gerne kontaktieren.

Haben auch Freunde und Bekannte, die das Boot nutzen, Versicherungsschutz über die Wassersportversicherung von Helvetia?

Sofern Sie Ihr Boot unentgeltlich anderen Personen überlassen und diese im Besitz des jeweils für das Fahrtgebiet entsprechend vorgeschriebenen Führerscheins sind, sind diese Personen mitversichert.

Ruheversicherung – Gibt es auch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz vorübergehend auszusetzen (Ruheversicherung)?

Eine Ruheversicherung wird nicht angeboten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Sportboot auch im Winter Gefahren, wie z.B. einem Bootshallenbrand, ausgesetzt ist.

Welche Rabattmöglichkeiten bietet die Helvetia für mein Wassersportfahrzeug?

Neben dem Schadenvorausrabatt bieten wir einen Kombirabatt, sofern Sie bei uns die Wassersportkaskoversicherung und die Wassersporthaftpflichtversicherung gemeinsam abschließen.