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Presse

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09.09.04

Auswirkungen auf die Betriebsvorsorge
Das neue Alterseinkünftegesetz, das ab 2005 gilt, hat auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung. Zum einen wird auch hier grundsätzlich zum Prinzip der nachgelagerten Besteuerung übergegangen. In allen ,,Durchführungswegen" der kapitalgedeckten betrieblichen Altersvorsorge werden die Beiträge künftig steuerlich freigestellt und im Gegenzug die späteren Leistungen besteuert. Das bedeutet eine Änderung bei der Direktversicherung: Bisher wurden die Beiträge zu Direktversicherungen statt mit dem individuellen Steuersatz mit einem Pauschalsteuersatz von 20 Prozent belegt. Für Direktversicherungen, die ab dem 31.12.04 abgeschlossen werden, entfällt die Pauschalversteuerung. Neu abgeschlossene Verträge werden steuerlich dann genauso behandelt wie Verträge mit einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds.

Bislang können Arbeitnehmer bis zu vier Prozent des Bruttogehalts, maximal 2472 Euro im Jahr, im Rahmen einer Entgeltumwandlung in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung einzahlen. Für diesen Sparlohn fallen künftig keine Steuern an, bis 2008 auch keine Sozialabgaben. Wichtige Neuerung: Die steuerfreien Beiträge werden ab 2005 um 1800 Euro im Jahr erhöht. Die ,,Eichel-Rente", wie diese Form der privaten Vorsorge wegen ihrer Steuervorteile auch genannt wurde, wird also attraktiver, denn je nach Steuersatz trägt der Staat indirekt rund die Hälfte der Prämien.

Außerdem werden die Mitnahmemöglichkeiten erworbener Beriebsrentenanwartschaften bei einem Arbeitgeberwechsel erheblich verbessert. Die Anwartschaften können auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden, ohne dass dem Arbeitnehmer wie bisher steuerrechtliche Nachteile entstehen. Ferner haben Arbeitnehmer künftig die Möglichkeit, während der Elternzeit oder eines Krankengeldbezugs eigene Beiträge zu leisten und dadurch Versorgungslücken zu vermeiden.

Fragen Sie uns, wie Sie Ihre private Altersvorsorge gestalten können.

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