Presse
Defizite in Pflegeversicherung wachsen
Angesichts ständig steigender Defizite in der gesetzlichen Pflegeversicherung sollen nach einem (vorläufig wieder zurückgezogenen) Plan der Bundesregierung Kinderlose stärker zur Kasse gebeten werden: Alle kinderlosen Arbeitnehmer ab 23 Jahren sollten demnach einen zusätzlichen Beitrag von 0,25 Prozentpunkten ihres Bruttoeinkommens in die Pflegeversicherung einzahlen. Bei einem Einkommen an der Bemessungsgrenze von 3487,50 Euro stiege die monatliche Belastung des Arbeitnehmers um 8,72 Euro auf 38,36 Euro. Betroffen wären davon rund 13 Millionen Menschen. Aber auch die dadurch zu erwartenden jährlichen Mehreinnahmen von 800 Millionen Euro könnten die Defizite der Pflegeversicherung wohl nicht dauerhaft beheben: Nach einer Prognose des Bundesgesundheitsministeriums vom Mai 2004 dürften die Rücklagen der gesetzlichen Pflegekassen bis 2007 verbraucht sein; bis 2010 wird ein Schuldenberg von 5,7 Milliarden erwartet.
Mit diesem Zusatzbeitrag für Kinderlose würde auch einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen werden. Die Richter hatten vorgeschrieben, dass ab Anfang nächsten Jahres Eltern in der Pflegeversicherung zumindest während der Erziehungszeit besser gestellt werden sollen. Der Sozialverband VdK sprach jedoch von einer "Strafgebühr für Kinderlose" und erklärte, dass sich das Bundesverfassungsgericht in diesem Fall vermutlich bald erneut mit der Pflegeversicherung würde befassen müssen. Denn höchstwahrscheinlich würden Versicherte, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können, in Karlsruhe klagen.
Aber auch wenn andere Reformvorschläge zum Zug kommen, beispielsweise die Zusammenlegung der Pflege- mit der Krankenversicherung, dürften die Pflegebeiträge künftig steigen und gleichzeitig vielleicht auch Leistungseinschränkungen zu erwarten sein. Dabei reichen die finanziellen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung schon heute in der Regel nicht aus, um einen Heimaufenthalt oder die häusliche Pflege voll zu bestreiten. So ist eine private Pflegezusatzversicherung mehr denn je eine sinnvolle Überlegung. Bei einer privaten Zusatzpolice kann sich der Versicherte für die Pflegetagesgeld- oder die Pflegekostenvariante entscheiden. Bei der Tagesgeldversicherung erhält der Versicherte einen festen Tagessatz, egal wie hoch die Kosten sind. Bei der zweiten Variante wird ein Teil der Differenz zwischen der gesetzlichen Leistung und den höheren Pflegekosten übernommen. Zudem sichert eine Pflegezusatzpolice Zahlungen bis an das Lebensende.
Fragen Sie uns.


