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Rentenbescheide: Nur bedingt aussagekräftig
Jeder Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält ab dem 43. Lebensjahr automatisch einen Versicherungsverlauf zugeschickt, der eine Auflistung der rentenrechtlichen Zeiten und eine Hochrechnung der zu erwartenden Rente enthält. Doch diese Renteninformationen müssen die Rentenkassen künftig neu berechnen. Grund: Ihre bisherigen Annahmen waren zu optimistisch. Bislang gingen die Rentenversicherungsträger in ihren Hochrechnungen von einer Steigerung von 1,5 bzw. 3,5 Prozent pro Jahr aus. Im Jahr 2004 jedoch erfolgte gar keine Anhebung, darüber hinaus wird der neu eingeführte Nachhaltigkeitsfaktor die künftigen Rentenerhöhungen abschwächen. Insgesamt verlangsamt sich also der Rentenanstieg. Alle Arbeitnehmer, die bereits eine Renteninformation erhalten haben, werden deshalb ihre individuellen Rentenerwartungen nach unten korrigieren müssen.
Künftig sollen die Renteninformationen drei mögliche Szenarien enthalten: Im ersten Fall wird die zu erwartenden Rente ohne Zuwächse berechnet, im zweiten Szenario unterstellt man einen jährlichen Lohnanstieg von zwei und im dritten Szenario von drei Prozent. Davon wird der Nachhaltigkeitsfaktor abgezogen. Trotzdem bleiben weitere Unsicherheitsfaktoren: Zum einen unterstellen die Rentenkassen eine lückenlose versicherungspflichtige Tätigkeit bis zum Renteneintritt. Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit oder Einkommensrückgänge aus anderen Gründen sind in diesem Modell nicht berücksichtigt. Außerdem beruht die Berechnung auf der aktuellen Gesetzeslage, aber man darf wohl davon ausgehen, dass sich daran in den nächsten Jahren noch einiges ändern wird - in der Regel zu Ungunsten der Versicherten.
Durch diese teilweise unrealistischen Annahmen ergeben sich für viele Versicherte zusätzliche Versorgungslücken. Private Vorsorge, etwa durch eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung wird daher umso dringlicher. Bei Abschluss einer Kapitalversicherung bis Ende des Jahres 2004 ist die Auszahlung auf einen Schlag nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit weiterhin steuerfrei. Wer die Verrentung wählt, also die Auszahlung in monatlichen Raten, wird nach der neuen Gesetzeslage steuerlich sogar besser gestellt: Bei Auszahlung mit 65 Jahren sind nur noch 18, statt wie bisher 27 Prozent des Gewinns zu versteuern.
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