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Pflege der Eltern - Sache der Kinder?
Wie viel Geld müssen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern aufbringen? Und wie schnell muss der Staat einspringen? Ziemlich schnell, entschied das Bundesverfassungsgericht. Zwar müssen Eltern für ihre Kinder sorgen. Das schreibt das Grundgestz vor. Die umgekehrte Pflicht ist dagegen nicht ausdrücklich in der Verassung verankert.
Geklagt hatte eine Frau, deren Mutter vier Jahre in einem Heim verbrachte, bevor sie starb. 63.000 Euro hatte die Pflege der Dame gekostet, die zunächst das Sozialamt bezahlt hatte. Doch dann wollte die Behörde das Geld von der Tochter zurückholen. Die verdiente zwar nur 560 Euro monatlich, besaß aber zur Hälfte ein Vierfamilienhaus, das als ihre Absicherung gedacht war und in dem sie auch wohnte. Zins und Tilgung waren höher als ihre Mieteinnahmen, deshalb war sie nicht unterhaltspflichtig.
Das Sozialamt wollte sie per Gerichtsentscheid dazu zwingen, auf ihre Haushälfte eine Hypothek von 63.000 Euro eintragen zu lassen, die drei Monate nach ihrem Tod eingelöst werden sollte. Die Verfassungsrichter entschieden: Kinder dürften nur dann zur Zahlung für die Eltern herangezogen werden, wenn sie während der Pflegephase finanziell leistungsfähig sind - dabei haben die Kosten für den Ehegatten und Kinder sowie für die eigene Altersvorsorge Vorrang. Die besondere Belastungssituation der mittleren Generation müsse beachtet werden.


