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gesetzliche Versorgungsansprüche

Gesetzliche Versorgungsansprüche

Bei Ihren Plänen gehen Sie davon aus, dass Ihr Einkommen gesichert ist. Denn Sie können sich auf Ihr Know-how verlassen. Doch wer zahlt für Ihre Träume und Pläne, wenn Sie bereits in den ersten fünf Jahren Ihres Berufslebens eine ernsthafte Krankheit erleiden und nicht mehr arbeiten können? Hier haben Sie noch keinerlei Anspruch auf die gesetzliche Rente. Oder wie überbrücken Sie den Einkommensverlust, wenn Sie einen schweren Unfall haben und über mehrere Jahre berufsunfähig sind?

Ihre Ansprüche für den Fall der Berufsunfähigkeit
Seit dem 1. Januar 2001 haben wir in Deutschland eine völlig neue Situation für alle, die aus gesundheitlichen Gründen ihren Beruf nicht mehr in vollem Umfang ausüben können.

Im Falle der Berufsunfähigkeit spricht die gesetzliche Rentenversicherung bei allen Versicherten, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, anstatt von einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente jetzt von einer teilweisen bzw. vollen Erwerbsminderung. Dabei kommen starke Leistungseinschränkungen auf alle Versicherten zu.

Was hat sich geändert?
Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, genießen nun keinerlei Berufsschutz mehr. Im Falle einer Berufsunfähigkeit kann der Sozialversicherungsträger diesen Personenkreis auf die Ausübung jeder anderen - weniger anspruchsvollen - Tätigkeit verweisen. Die volle Erwerbsminderungsrente - circa 34 Prozent des letzten Bruttoeinkommens - bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die teilweise Erwerbsminderungsrente - circa 17 Prozent des letzten Bruttoeinkommens - bekommt derjenige, der zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten kann.

Nur für Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, besteht im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin Berufsunfähigkeitsschutz. Die Höhe der Leistung wurde jedoch drastisch gekürzt und richtet sich nun nach den neuen gesetzlichen Vorschriften.

Die Tabelle zeigt Ihnen die wesentlichen Unterschiede zwischen der früheren und der neuen Regelung seit dem 1. Januar 2001:

Alte Regelung
Neue Regelung
Definition Erwerbsunfähigkeit
Ein Arbeitnehmer ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben.
Definition volle Erwerbsminderung
Ein Arbeitnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen nur noch weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten.
Höhe der Erwerbsunfähigkeitsrente
ca. 39% vom Bruttoeinkommen
Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente
ca. 34% vom Bruttoeinkommen
Definition Berufsunfähigkeit
Ein Arbeitnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen weniger als die Hälfte dessen leisten, was ein Gesunder - mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen oder Fähigkeiten - leisten kann.
Definition halbe Erwerbsminderung
Ein Arbeitnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen auf dem Arbeitsmarkt zwischen 3 und unter 6 Stunden täglich arbeiten. Kann er aufgrund Arbeitslosigkeit keine Erwerbseinkünfte erzielen, erhält er die volle Erwerbsminderungsrente.
Höhe der Berufsunfähigkeitsrente
ca. 26% vom Bruttoeinkommen
Höhe der Erwerbsminderungsrente
ca. 17% vom Bruttoeinkommen

Schutz für Freiberufler und Selbständige
Besondere Vorsorge müssen Sie als Freiberufler oder Selbstständiger treffen. Für diesen Personenkreis ist in der Regel keinerlei gesetzliche Vorsorge getroffen. Wer freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, erwirbt dadurch keinen Anspruch auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente.

Grund genug über eine Versicherung nachzudenken, die diese Versorgungslücken in jedem Fall schließt - die private Berufsunfähigkeits-Versicherung.

Fragen Sie uns
Wir beraten Sei gerne, wenn es um Ihre persönliche Absicherung geht. Denn es ist uns wichtig, Sie so abzusichern, wie Sie es wirklich brauchen.

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