Haftpflichtversicherung für Bauherren
Wo gehobelt wird, da fallen Späne
Selbst wenn man als Bauherr sachverständige Personen - wie Architekt oder Bauhandwerker - beauftragt hat, ist man von der eigenen Sorgfaltspflicht nicht befreit.
Als Bauherr haften Sie für:
- Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
- Verletzung der Überwachungspflicht
- Verschulden bei der Auswahl der am Bau beteiligten Unternehmen
Werden also Gefahrenquellen nicht richtig gesichert, z.B. offene Kellerschächte, müssen Sie sich als Bauherr für entstandene Schäden rechtfertigen. Ebenfalls müssen Sie sich als Bauherr persönlich um die Baustelle kümmern, d.h. Sie müssen sich häufig vor Ort über den Zustand der Baustelle informieren. Entgeht Ihnen ein gefahrenreicher Zustand, so hat dies Ihre Haftung zur Folge.
Mit unserer Haftpflichtversicherung für Bauherren bieten wir Ihnen Schutz vor genau solchen Haftpflichtrisiken. Beinhaltet sind dabei die
- Haftpflicht für das Baugrundstück
- Haftpflicht aus dem zu errichtenden Bauwerk
Und zwar vom Versicherungsbeginn bis zur Beendigung der Bauarbeiten, längstens jedoch für zwei Jahre ab Versicherungsbeginn. Zu unserem Leistungsumfang gehört auch die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche gegen Sie als Bauherrn.
Berechnung und Angebot
Nutzen Sie die Gelegenheit, über unseren Tarifrechner Haftpflicht online Ihre Prämie zu berechnen. Natürlich können Sie sich auch ein Angebot erstellen lassen oder die Versicherung direkt online beantragen.
Tarifrechner Haftpflicht »
Berechnen Sie doch gleich online Ihre Prämie
Fragen Sie uns
Wir beraten Sie gerne rechtzeitig und fachkundig über alle wichtigen Vorkehrungen rund um Ihr Bauprojekt. Denn es ist uns wichtig, Sie so abzusichern, wie Sie es wirklich brauchen.



