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Erbschaft

Ratgeber

Erbschaft - welch eine Freude

Davon träumt ein jeder: Der märchenhafte Erbonkel in Übersee, von dem man bisher nichts wusste, hinterlässt einem unvermutet ein stattliches Sümmchen. Nach der ersten Freude über den unerwarteten Geldsegen - und selbstverständlich nach angemessener Trauerzeit - sollte man schleunigst überlegen, was man mit den neuen Reichtümern anstellen will. Denn das Finanzamt wartet nicht lange.

Im Zuge der aktuellen Steuerdiskussion, insbesondere über die Vermögenssteuer, wurde auch das Erbrecht kontrovers diskutiert. Doch noch gibt es keine neuen gesetzlichen Regelungen. Bisher gilt, dass der Freibetrag und der prozentuale Steuersatz mit der Höhe der Erbschaft (oder Schenkung) und der Steuerklasse steigen, wobei das Verwandtschaftsverhältnis die Steuerklasse bestimmt.

Steuerklasse I gilt für Ehegatten (Freibetrag 307.000 Euro), für Kinder (205.000 Euro), für Enkel, Eltern oder Großeltern (51.200 Euro).

Geschwister, Nichten bzw. Neffen und Schwiegereltern oder - kinder, Stiefeltern und Geschiedene haben die Steuerklasse II, und ihr Freibetrag beträgt 10.300 Euro.

Verlobte, Lebensgefährten und andere unterliegen der Steuerklasse III: Sie können Hinterlassenschaften nur bis 5.200 Euro steuerfrei entgegennehmen.

Für das Vererben und das Schenken gelten weitgehend die gleichen Freibeträge. Diese können aber alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Deswegen lohnt es sich, öfter einmal etwas zu verschenken - und so seine sorgfältig ausgewählten Erben vor dem Finanzamt zu schützen.

Der Steuersatz beträgt zum Beispiel bei einer 50.000-Euro-Erbschaft oder -Schenkung 7 Prozent bei Steuerklasse I, 17 Prozent bei Klasse II und 23 Prozent bei Klasse III. Bei 500.000 Euro sind das dann aber schon circa 15, 22 bzw. 29 Prozent in den jeweiligen drei Steuerklassen.

Am Beispiel wird's plastisch: Nehmen wir einmal an, der unbekannte Onkel in Übersee hat Ihnen 50.000 Euro vermacht und Sie haben die Erbschafts-Steuerklasse II. Dann müssten Sie nach Abzug des Freibetrages von 10.300 Euro noch 39.700 Euro versteuern, und zwar mit 17 Prozent. Das wären 6.750 Euro. Hätte Ihnen der amerikanische Onkel hingegen vor seinem Ableben bereits 10.000 Euro geschenkt und dann nur noch 40.000 vererbt, sähe die Rechnung schon günstiger aus. Sie bräuchten dann nur 29.700 Euro mit 17% zu versteuern, das sind 5.050 Euro. Mithin hätten Sie, gegenüber den 6.750 Euro Steuern, immerhin 1.700 Euro gespart.

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