Ratgeber
Terroranschläge - Neue Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt Terrorversicherung
Schon seit dem 1. Mai 2002 gibt es ein neues Amt, das die Aufsicht über alle Finanzdienstleistungen der Banken, des Aktienhandels und der Versicherungen koordiniert: die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Zusammengefasst sind in dieser neuen Bundesanstalt die ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (BaKred), für den Wertpapierhandel (BaWe) und für das Versicherungswesen (BaV). Damit existiert eine staatliche Aufsichtsbehörde, die "sektorenübergreifend" den gesamten Finanzmarkt beaufsichtigt.
Die zentralen Aufgaben und das Ziel des BaFin sind zum einen der Kundenschutz und die Solvenzaufsicht sowie zum anderen die Sicherung der Stabilität des Finanzplatzes Deutschland und seine Wettbewerbsfähigkeit.
Die neue Behörde hat im vergangenen Herbst nun zum ersten Mal einem Spezialversicherer die Zulassung zur Absicherung von Sachschäden durch Terroranschläge erteilt. Das wurde von der Versicherungswirtschaft allgemein begrüßt. Vor allem wurde auch die Kooperationsbereitschaft und die kurze Entscheidungszeit des Bundesfinanzministeriums wie der BaFin gewürdigt.
Dieses für Deutschland neuartige Versicherungsangebot war nach Auffassung vieler Experten notwendig geworden, da Versicherungsunternehmen nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 die Deckungen bei Sachversicherungsverträgen oberhalb einer Versicherungssumme von 25 Millionen Euro ausgeschlossen hatten. Die neue Versicherungsmöglichkeit bietet nun für alle Risiken, die mit Terroranschlägen verbunden sind, den entsprechenden Schutz. Die bisherigen Verträge können nun gekündigt und neu abgeschlossen werden.
Damit hat Deutschland eine neue Struktur für "Terrordeckung" geschaffen. Vergleichbares gibt es schon in Frankreich und Großbritannien.
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