Schriftgrösse grossSchriftgrösse mittelSchriftgrösse normal
Logo

Verkehrsopferhilfe

Ratgeber

Entschädigungsfonds für Unfallopfer - Die Verkehrsoperhilfe

Obwohl in Deutschland die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, kommt es immer wieder zu Unfällen, bei denen das Fahrzeug, das den Schaden verursacht hat, nicht versichert ist oder aber der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht. Damit in diesen und anderen Fällen das Unfallopfer nicht leer ausgeht, wurde im Mai vor 40 Jahren der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) gegründet. Die Bilanz nach vier Jahrzehnten Arbeit: Über 110.000 bearbeitete Entschädigungsanträge mit einer Schadensumme von deutlich über einer halben Milliarde Euro. Alle in Deutschland tätigen Kfz-Haftpflichtversicherer beteiligen sich an diesen Aufwendungen.

Wie sehen die Leistungen der Verkehrsopferhilfe aus? Wenn ein Unfallopfer von keiner anderen Seite Entschädigung erhalten kann, beispielsweise durch die eigene Vollkaskoversicherung oder Krankenkasse leistet die Verkehrsopferhilfe Ersatz, wenn: das Schädigerfahrzeug nicht ermittelt werden kann, das Fahrzeug des Unfallverursachers nicht versichert ist, der Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt wurde oder der Autohaftpflichtversicherer Insolvenz beantragen musste.

Bei Schäden durch unversicherte Fahrzeuge, Fahrerflucht oder bei vorsätzlicher, widerrechtlicher Handlung des Verursachers zahlt die Verkehrsopferhilfe, als wäre der Schuldige mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme versichert (insgesamt bis zu 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden und bis zu 500.000 Euro bei Sachschäden). Bei Unfällen mit Fahrerflucht werden die Blechschäden und so genannte Sachfolgeschäden (z. B. Abschleppen, Mietfahrzeugkosten) nicht ersetzt. Sonstige Sachschäden (z.B. an Kleidung, Ladung, Gepäck, Bepflanzungen) werden mit einem Selbstbehalt von 500 Euro ersetzt. Schmerzensgeld wird nur bei besonders schweren Verletzungen oder wenn erhebliche Dauerschäden eintreten gezahlt.

Weitere Informationen zum Verein Verkehrsopferhilfe e.V. stehen im Internet unter www.verkehrsopferhilfe.de.

Fragen Sie uns.

Service & Dialog




Versicherungen von A-Z
 Impressum · Rechtliche Hinweise · Sicherheit/Datenschutz · Nutzungshinweise
© 2010 Helvetia Versicherungen