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Autounfall im Ausland

Ratgeber

Autounfall im Ausland

Kfz-Auslandsschäden können ab 2003 im Inland geregelt werden: Ein Verkehrsunfall bereitet allen Beteiligten Verdruss. Kracht es im Ausland, dann ist der Wirbel groß und der bürokratische Aufwand erheblich. In erster Line brauchte bisher derjenige, der unverschuldet in einen Unfall verwickelt war, Geduld und nochmals Geduld, nach Möglichkeit Fremdsprachenkenntnisse und einen Rechtsanwalt, um sich mit dem Unfallgegner und der Polizei auseinander zu setzen.

Das ist nun seit dem 1. Januar 2003 vorbei. Darauf machen die Deutschen Versicherer aufmerksam. An diesem Tag trat nämlich die so genannte 4. KH (Kraftfahrthaftpflicht)-Richtlinie in Kraft, die die Schadensabwicklung zwischen Unfallbeteiligten der Europäischen Union erheblich vereinfacht.

Was ist neu?

1. In Europa muss jeder Versicherer in jedem Mitgliedsland einen "Schadenregulierungsbeauftragten" benennen, d. h. wer in Spanien an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, kann sich nun in Deutschland an einen Beauftragten der spanischen Versicherung wenden. Wer das im Einzelfall ist, ist bei der nationalen Auskunftsstelle zu erfahren; in Deutschland beim Zentralruf der Autoversicherer ( Tel. 0180-25026 oder www.zentralruf.de).

2. Die Bearbeitungszeit eines Unfallschadens durch den Regulierungsbeauftragten darf drei Monate nicht überschreiten. Reagiert der Regulierungsbeauftragte innerhalb dieser Zeit nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist das der Verein Verkehrsopferhilfe in Hamburg (www.verkehrsopferhilfe.de).

3. Die nationale Entschädigungsstelle ist auch dann zuständig, wenn der ausländische Versicherer (noch) keinen Schadenregulierungsbeauftragten genannt hat.

Weitere Informationen zum Thema Kfz-Versicherung erhalten Sie hier.

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