Ratgeber
Der neue EU-Führerschein
Derzeit gibt es EU-weit rund 110 verschiedene Führerscheindokumente. Doch damit soll nun Schluss sein: Europas Autofahrer bekommen künftig einen einheitlichen Führerschein im Scheckkartenformat. Im Sommer 2004 einigten sich die Verkehrsminister der 25 EU-Staaten darauf, dass diese in allen EU-Ländern einheitlich gestalteten Führerscheine dann alle zehn Jahre mit einem aktuellen Passfoto erneuert werden sollen. Allerdings gilt diese Regelung nur für neu ausgestellte Führerscheine. Wer bereits im Besitz eines deutschen Altführerscheins ist, soll ihn lebenslang im gesamten EU-Raum nutzen können, erklärte Bundesverkehrsminister Stolpe. Auch solle es keine regelmäßigen Gesundheitsprüfungen und Altersgrenzen geben. Die neuen Regeln sollen nach einer Übergangszeit von sechs Jahren in Kraft treten.
Es ist also kein Zwangsumtausch alter Führerscheine vorgesehen, mit einer Ausnahme: Beim Umzug ins Ausland müssen die Führerscheine künftig nach zwei Jahren umgetauscht werden. Es gelten dann die jeweiligen nationalen Bestimmungen. Diese Regelung wurde vor allem von Spanien im Hinblick auf seine zahlreichen deutschen Einwohner durchgesetzt, da in Spanien schon jetzt regelmäßige Gesundheitsprüfungen vorgeschrieben sind.
Dennoch sollte man sich nach Meinung von Verbraucherschützern nicht unbedingt darauf verlassen, dass die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine unbegrenzt gültig bleiben. Zudem erlebten schon viele Urlauber, die mit alten Führerscheinen im Ausland unterwegs waren, dass ihre Fahrerlaubnis bei Kontrollen nicht anerkannt wurde, obwohl die EU-Staaten schon bisher verpflichtet sind, nationale Führerscheine anzuerkennen, die in einem Mitgliedsland ausgestellt worden sind. Ein freiwilliger Umtausch in das neue Kärtchen erscheint daher ratsam.
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