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Aufsichtspflicht Eltern

Ratgeber

Aufsichtspflicht der Eltern

Der Fußball kracht in die Fensterscheibe des Nachbarn, beim Fahrradfahren zerkratzt der Lenker ein Auto, eine Kerze fällt um und verursacht ein Brandloch in der Tischdecke - typische Schäden, die Kinder aus Leichtsinn oder Unwissen verursachen. Aber: Wer muss dafür gerade stehen? Drei Faktoren sind hier maßgeblich: das Alter des Kindes, eine mögliche Verletzung der Aufsichtspflicht der Eltern sowie die Frage, ob der Schaden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht wurde.

Bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres haften Kinder gar nicht. Im Straßenverkehr wurde diese Grenze vom Gesetzgeber sogar auf zehn Jahre angehoben, denn man geht davon aus, dass kleinere Kinder nicht in der Lage sind, die Gefahren des komplexen Straßenverkehrs zu verstehen und richtig einzuschätzen. Aber auch zwischen dem 7. und 18. Lebensjahr können Kinder und Jugendliche nur haftbar gemacht werden, wenn sie die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht besaßen. Das muss in konkreten Fällen oft durch einen Sachverständigen festgestellt werden.

Eltern müssen nicht grundsätzlich für Schäden aufkommen, die ihre Kinder verursachen, wie häufig angenommen wird. Sie haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Dies wiederum hängt vom Alter des Kindes ab. Ein dreijähriges Kind, das bereits sehr flink auf den Beinen ist, aber keinerlei Einsicht in sein Tun hat, muss rundum beaufsichtigt werden, während man einen Achtjährigen beim Spielen außerhalb der Wohnung auch einmal kurz aus den Augen lassen darf, vorausgesetzt er wurde über mögliche Gefahren aufgeklärt. Die Aufsichtspflicht kann auch auf Dritte übertragen werden. Wird ein Kindermädchen oder ein Betreuer engagiert, entsteht eine vertragliche Aufsichtspflicht. Dann haftet diese Aufsichtsperson. Anders sieht es bei der so genannten Gefälligkeitsaufsicht aus: Wenn die Nachbarin oder die Oma auf das Kind aufpasst, muss sie in der Regel nicht für Schäden aufkommen.

Nähere Informationen zum Thema Haftpflicht erhalten Sie hier.

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