Schriftgrösse grossSchriftgrösse mittelSchriftgrösse normal
Logo

Versicherte Partnerschaft

Ratgeber

Versicherte Partnerschaft: allein, zu zweit, allein ...

Das Leben hält so manche Überraschung bereit. Erst war man im siebten Himmel, dann vorm Traualter und später - vorm Scheidungsrichter ... Ob Sie nun verheiratet sind oder waren, mit einem neuen Trauschein oder ganz ohne mit Ihrem Partner zusammen leben - beim Versicherungsschutz gibt es einiges, an das gedacht sein will.

Das betrifft vor allem nach einer Heirat und späteren Scheidung zum Beispiel die Auto-, Hausrat-, Kranken-, Lebens-, private Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung; bei einer Lebensgemeinschaft ohne Trauschein sind es vor allem die Hausrat-, Kranken-, Lebens-, Rechtsschutz- und Unfallversicherung.

Beispiel Lebensversicherung: Die Verträge, die Eheleute vor ihrer Heirat abgeschlossen hatten, laufen unverändert und unabhängig voneinander weiter. Im Vertrag steht, wer im Erlebens- oder Todesfall das Geld ausbezahlt bekommen soll: der Ehepartner oder ein(e) andere(r)?

Bei einer Kapital bildenden Lebensversicherung kann das Bezugsrecht jederzeit geändert werden. Voraussetzung: es muss "widerruflich" vereinbart worden sein. Es kann auch "unwiderruflich" vereinbart werden, doch dann muss bei einer Änderung die Zustimmung des eingetragenen Bezugsberechtigten eingeholt werden.

Bei einer Risikolebensversicherung macht es bei einer Familie mit Kindern sicherlich Sinn, wenn sich beide Elternteile über eine eigene Risikolebensversicherung absichern. Sterben beide Elternteile, erhalten die Hinterbliebenen zweimal Geld, da selbstverständlich beide Versicherungssummen ausgezahlt werden. Doch nur einmal ausgezahlt wird sie bei einer Versicherung auf Gegenseitigkeit. Schließen Sie aber zwei getrennte Verträge ab, dann kann für jeden eine eigene Versicherungssumme vereinbart werden. Es empfiehlt sich auch für ein nicht berufstätiges Elternteil eine Risikolebensversicherung abzuschießen, um die Versorgung der Kinder besser abzusichern.

Lebenspartner ohne Trauschein gelten vor dem Gesetz als Singles, auch wenn sie einen gemeinsamen Hausstand haben. Deshalb sollten sich Paare ohne Schein gegenseitig absichern: Der Lebensgefährte kann nämlich auch nachträglich in den Vertrag als Begünstigter in der Lebensversicherung eingesetzt werden. Eine derartige Police lässt sich auch mit dem Berufsunfähigkeitsschutz koppeln.

Bei allen Fragen zum Thema Versicherung und Partnerschaft

Fragen Sie uns.

Service & Dialog




Versicherungen von A-Z
 Impressum · Rechtliche Hinweise · Sicherheit/Datenschutz · Nutzungshinweise
© 2010 Helvetia Versicherungen