Ratgeber
Hartz IV: Eigenheim und Mietwohnung
Im Zuge der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ab 2005 werden Freibeträge eingeführt für das Vermögen, das eindeutig der Altersvorsorge dient. Was zu diesem so genannten Schonvermögen zählt, wird von den Ämtern allerdings sehr streng ausgelegt, so dass praktisch nur Lebensversicherungen sowie Riester- und Rürup-Policen darunter fallen. Daneben sollen aber auch das selbst genutzte eigene Haus oder die eigene Wohnung, "von angemessener Größe" bei der Anrechnung von Guthaben und Vermögen auf das Arbeitslosengeld II unberücksichtigt bleiben. Doch was als "angemessen" gilt, wird von den Behörden festgelegt.
Bei einem selbst bewohnten Haus oder einer Eigentumswohnung bis zu einer Wohnfläche von 130 Quadratmetern soll nach den Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit (BA) keine Angemessenheitsprüfung stattfinden. Ist die Größe einer selbst genutzten Immobilie dagegen nicht angemessen (über 130 Quadratmeter), können die Ämter den Verkauf oder die Beleihung von eigentumsrechtlich abtrennbaren Gebäude- oder Grundstücksteilen verlangen. Zudem muss der Hilfsbedürftige jede mögliche Ertragsquelle nutzen, wie zum Beispiel zimmerweise Vermietung.
Anders wird die Angemessenheit bei Übernahme der Kosten für die Unterkunft ausgelegt. Im Durchschnitt werden für eine Person 45 bis 50 Quadratmeter als angemessen betrachtet, für zwei Personen 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume, für drei Personen 75 Quadratmeter oder drei Räume. Im allgemeinen orientiert man sich dabei an den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus. Wie bisher in der Sozialhilfe werden beim Arbeitslosengeld II neben den Regelsätzen die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Es soll jedoch keine bundeseinheitliche Regelung dazu geben, welche Mietkosten angemessen sind. Jede Arbeitsagentur bzw. jede Kommune wird dafür unterschiedliche Maßstäbe ansetzen. Als aktuelle Richtlinien sollen die derzeitigen Regelungen der Sozialämter herangezogen werden. So akzeptieren die Sozialämter in Großstädten in der Regel höhere Mieten als auf dem Land. Langzeitarbeitslose, die nach den Hilfevorschriften "auf zu großem Fuß" leben, werden sich also nach einer kleineren oder kostengünstigeren Bleibe umsehen müssen.
Fragen Sie uns.


