Ratgeber
"Gutes Recht" wird teurer
Höhere Gebühren für Anwälte und Gerichte: Wer um sein Recht streiten will, muss seit dem 1. Juli 2004 tiefer in die Tasche greifen. Zu diesem Datum trat das so genannte Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft. Der Staat darf nun höhere Gebühren für Gerichtsverfahren verlangen, für Gutachten, Dolmetscher und Schreibauslagen. So darf beispielsweise vom Kläger künftig eine dreifache Gerichtsgebühr kassiert werden, die schon vor Prozessbeginn zu entrichten ist. Diese Regelung gilt erstmals auch für Klagen vor dem Verwaltungsgericht.Neben den Gerichtskosten steigen auch die Anwaltshonorare. Zwar orientiert sich wie bisher die Vergütung am Streitwert. Aber vor allem bei außergerichtlichen Vertretungen können Anwälte künftig ihre Gebühren flexibler als bisher festlegen. Insgesamt bewegt sich der neue Gebührenrahmen je nach Schwere des Falls von einem halben bis zum 2,5fachen Satz, im Normalfall sollte er bei 1,3 Prozent des Streitwerts liegen. Relativ erschwinglich bleibt dagegen weiterhin die Erstberatung. Dafür darf der Anwalt künftig maximal 190 Euro und damit nur zehn Euro mehr als bisher verlangen; für Folgegespräche dürfen höchstens 250 Euro berechnet werden.Die Erhöhung kann spürbar zu Buch schlagen, wie die Zeitschrift "Finanztest" anhand eines Beispiels errechnet hat: Streitet ein Autofahrer in erster Instanz um einen Unfallschaden von 2500 Euro, muss er nun 368,71 Euro an den Anwalt zahlen (bei einem durchschnittlich schwierigen Fall); nach altem Recht waren es 256,65 Euro. Die Gesamtprozesskosten belaufen sich inklusive Gerichtskosten auf 877,70 Euro gegenüber 662,92 Euro nach der alten Regelung. Laut Angaben des Bundesjustizministeriums sollen die Anwaltskosten durch die Neuregelung um durchschnittlich 14 Prozent steigen, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft spricht hingegen von 21 Prozent.Fragen Sie uns.


