Ratgeber
Neu: Der Ombudsmann. Was und wer ist das?
Der Begriff kommt aus dem Schwedischen und bedeutet Treuhänder. In einigen europäischen und außereuropäischen Staaten gehört der Ombudsmann seit langem zur vorgerichtlichen Rechtsprechungspraxis. Im deutschen Versicherungswesen gibt es die private, unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle für Versicherte erst seit dem 1. Oktober 2001. Als Neutraler schlichtet der Ombudsmann Streitigkeiten zwischen dem Versicherten und dem Versicherungsunternehmen. Beim Streitfall sollte man also nicht gleich zum Kadi laufen, sondern sich mit dem Problem telefonisch, per Brief, eMail oder Fax direkt an den Ombudsmann wenden; vorausgesetzt, Sie haben sich zuvor bei Ihrem Versicherungsunternehmen erfolglos beschwert bzw. versucht, die Sache klären zu lassen.
Wenn keine Einigung möglich ist, klären der Ombudsmann und seine juristischen Referenten den strittigen Sachverhalt. Persönliche Anhörungen der Parteien oder Zeugen gibt es nicht. Ausreichende Beweismittel sind die schriftlichen Urkunden. Für die Dauer des Verfahrens ist die Verjährung ausgesetzt.
Der Versicherer kann beantragen, dass der Ombudsmann eine Beschwerde nicht annimmt, wenn sie von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung ist. Der Versicherer verpflichtet sich in solch einem Fall aber, dem Beschwerdeführer die erstinstanzlichen Gerichts- und Anwaltskosten zu erstatten - auch dann, wenn der Versicherer vor Gericht Recht bekommt.
Der Ombudsmann entscheidet, ob die Beschwerde nach "Recht und Gesetz" begründet ist, "Kulanz-Entscheidungen" trifft er nicht. Er kann aber einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten. Darüber hinaus darf der Ombudsmann bis zu einem Beschwerdewert von 50.000 Euro eine für beide Seiten unverbindliche Empfehlung abgeben.
Der betroffene Versicherer ist an die Entscheidung des Ombudsmanns bis zu einem Beschwerdewert von 5.000 Euro gebunden - nicht dagegen der Verbraucher, dem weiterhin der Weg zum Gericht offen steht.
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Den Versicherungsombudsmann finden Sie im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de


