Ratgeber
Inline-Skater: Sicher durch die Städte rolle
Über 10 Millionen Deutsche sausen mit bis zu 15 Stundenkilometern auf ihren Inline-Skates (früher nannte man sie Rollschuhe) über Rad- und Fußwege oder flitzen über die Straße.
Etwa 60 Prozent dieser Roller-Flitzer haben sich schon einmal verletzt; ein Drittel sogar so heftig, dass sie notärztlich versorgt werden mussten. Im Jahr 2000 wurden 900 Skater-Unfälle polizeilich erfasst. 830 davon waren mit Personenschäden verbunden, acht Skater wurden sogar getötet.
Nicht immer sind die Skater nur Opfer, oft genug auch Auslöser des Unfalls und Schädiger. Wer als Skater schuldhaft einen Unfall verursacht, muss für die Schadensregulierung, wenn er nicht haftpflichtversichert ist, voll aufkommen. Das kann, bei Personen- oder höheren Materialschäden, wenn Autos am Unfall beteiligt sind, sehr teuer werden.
Viele Skater haben keine ausreichende Schutzkleidung, und es herrscht große Unkenntnis über die Rechts- und Versicherungssituation.
Eine Studie, die am 14./15. Mai 2002 auf dem vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veranstalteten "Presseforum der Schaden- und Unfallversicherer" vorgestellt wurde, empfiehlt daher klare Verhaltensregeln. Inline-Skater sind Verkehrsteilnehmer wie jeder andere auch. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind sie als Fußgänger einzustufen und den "besonderen Fortbewegungsmitteln" gemäß § 24 Straßenverkehrsordnung zuzuordnen. Inline-Skater müssen also die Gehwege benutzen und sollten dabei stets Rücksicht auf die Schwächeren nehmen.
Die Broschüre "Skate & Roll" des GDV und der Deutschen Verkehrswacht bietet Tipps zu Fahrtechnik, Ausrüstung und zum Verhalten. Sie hilft Gefahren und Konfliktpotentiale zu erkennen und kostenträchtige Unfälle zu vermeiden. Information bietet auch das neue Internetportal www.versicherung-und-verkehr.de. Auf dieser Website werden ab 1. Juni 2002 Versicherungsthemen rund um den Straßenverkehr diskutiert.
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