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Reisemängel reklamieren

Ratgeber

Reisemängel richtig reklamieren

Die Reisesaison steht vor der Tür und, je nach Gusto, freuen sich viele schon auf geruhsame Stunden am Hotelpool, umwerfende neue Eindrücke auf der Mittelmeerkreuzfahrt oder gefahrlose Gratwanderungen unter Anleitung eines kundigen Bergführers. Doch nicht immer kommt es so wie im bunten Ferienprospekt verheißen, und oft genug steht statt Erholung Frust am Ende der schönsten Wochen des Jahres.

Der Hotelpool wird gerade saniert und ist unbenutzbar, auf dem Kreuzfahrtschiff gibt es statt der gebuchten Außenkabine mit Blick auf die blauen Wellen nur eine Innenkabine direkt über dem Maschinenraum, und der versierte Bergführer ist ein Student aus der Stadt, der nach sechs Stunden Wanderung die Almhütte für die Mittagsrast noch nicht gefunden hat.

In vielen Fällen können Käufer von Pauschalreisen bei wesentlichen Mängeln reklamieren und im Extremfall bis zu 100% des Reisepreises zurückfordern. In der so genannten Frankfurter Tabelle, ausgearbeitet vom Landgericht Frankfurt, finden sich Anhaltspunkte für nachträgliche Preisminderungen bei Reisemängeln. Doch Vorsicht: Nicht jede Unannehmlichkeit gilt als Reisemangel mit Rückzahlungsanspruch. Wer ein Touristenhotel im "lebhaften Zentrum des bei jungem Publikum beliebten Badeortes" im Süden gebucht hat, wird mit einer Mängelbeschwerde, weil nach 22.00 Uhr auf der Straße noch keine Ruhe war, keinen Erfolg haben. Werden dagegen jede Nacht im Hotel lautstarke Bauarbeiten durchgeführt, können Sie bis zu 40% des Reisepreises zurückfordern.

Wichtig für eine erfolgreiche Reklamation: richtig reklamieren! Melden Sie die Mängel sofort bei der Reiseleitung, beschreiben Sie die Mängel genau und drängen Sie auf sofortige Abhilfe. Verlangen Sie dann vom Reiseleiter eine Bestätigung des Reklamationsgesprächs. Werden die Mängel nicht unverzüglich behoben, können Sie, bei gravierenden Mängeln, den Reisevertrag kündigen. Aber Vorsicht auch hier: Oft besteht Uneinigkeit darüber, was ein gravierender Mangel ist. Handeln Sie also nur so, wenn Sie wirklich sicher sind.

Auch beim Reisen gilt: Vorbeugen ist besser als heilen. Lesen Sie deshalb Ihren Reiseprospekt sehr genau, und bemühen Sie sich, die "Geheimsprache" der Reiseprospekte zu verstehen. So lässt sich manche Enttäuschung vermeiden. Und für jede Reise gilt: Gut versichert reist man am besten: Reiserücktrittversicherung, Auslandskrankenversicherung und Schutzbrief sind ein gutes Ruhekissen im verdienten Urlaub.

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