Partner- und Waisen-Rente
Dauerhafter Schutz für Ihre Familie
Aufbauend auf dem Basisschutz der Helvetia Unfall-Rente bietet Ihnen diese Erweiterung umfassende finanzielle Absicherung auch für Ihren Partner und die gesamte Familie.
Grundvoraussetzung für den Eintritt der integrierten Hinterbliebenenversorgung ist, dass der Versicherte vor seinem Ableben Leistungen der Unfall-Rente bezogen hat.
Leistungen der Partner- und Waisenrente:
- Basisschutzleistungen für den Versicherten im Invaliditätsfall (ab 50% Invalidität)
- Lebenslange Rente für den hinterbliebenen Partner bei Tod des Unfall-Renten-Beziehers in Höhe von 60 % der bisherigen Rente, bis 1.500 Euro monatlich
- Zahlung einer Waisenrente bis zum 18. Lebensjahr an erbberechtigte Kinder (bis zu 20 % je Kind), die der Unfall-Renten-Bezieher hinterlässt (insgesamt max. 40 % der bisherigen Rente an alle Kinder), bis 1.000 Euro monatlich
- Und weiterhin bei Tod des hinterbliebenen Partners Erhöhung der Waisenrente für die hinterbliebenen Kinder (je Kind 40 % der bisherigen Rente, insgesamt max. 100 % der Unfall-Rente)
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Wir beraten Sie gerne persönlich über die optimale Vorsorge für Sie und Ihre Familie. Denn es ist uns wichtig, Sie so abzusichern, wie Sie es wirklich brauchen.




