- Umfassender Schutz vor Haftungsrisiken für Frachtführende, die im Auftrag Dritter mit eigenem Fuhrpark Güter transportieren (gegen Bezahlung)
- Versichert sind Güterschäden (Verlust und Beschädigung), Vermögensschäden und die Überschreitung von Lieferfristen
- Mit Leistungs-Update-Garantie und auf Wunsch erweitertem Versicherungsschutz: zusätzliche Bausteine für Ihre Sicherheit
Wer gewerbsmäßig fremde Güter mit Fahrzeugen des eigenen Betriebes transportiert, ist während der Beförderung für die Güter verantwortlich. Das ist Gesetz. Die Frachtführerin bzw. der Frachtführer haftet demnach für den Verlust oder die Beschädigung der übernommenen Güter sowie für Vermögensschäden im Umfang der gesetzlichen Bestimmungen (HGB/CMR). Ohne Versicherung ist kein Geschäftsbetrieb in der Frachtführung erlaubt. Die Frachtführer-Haftungsversicherung ist deshalb ein Muss im gewerblichen Gütertransport.
Für alle, die mit dem eigenen Fuhrpark im Auftrag Dritter entgeltlich Güter transportieren.
Ohne Versicherung ist kein Geschäftsbetrieb als Frachtführerin oder Frachtführer erlaubt (für Fahrzeuge über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht besteht eine Versicherungspflicht).
Güterschäden (Verlust und Beschädigung), Vermögensschäden und Lieferfristüberschreitungen.