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Gut informiert: Die Vermögens­schaden­­haftpflicht­versicherung
  • Individuell: Maßgschneiderter Versicherungsschutz, der Maßstäbe setzt
  • Top: Hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden aus Schadensersatzansprüchen Dritter
  • Umfassend: Abwehr unberechtigter Ansprüche und Übernahme von Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten

Schützen Sie Ihre berufliche Existenz

Unsere speziell auf die Bedürfnisse von WEG-Verwaltungsbeiräten, Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwaltern, Vereinen / Sportvereinen und Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst zugeschnittene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet einen unverzichtbaren und umfassenden Schutz. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Fehlern, die im Rahmen dieser Tätigkeiten auftreten können.

Herausragende Kundenzufriedenheit Das F.A.Z.-Institut bescheinigt »Herausragende Kundenzufriedenheit« (04/25).
Warum ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für viele Berufsgruppen unverzichtbar?

Freiberufler und selbstständige Unternehmer sehen sich einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, darunter Vermögensschadensersatzansprüche Dritter. Unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Konsequenzen beruflicher Fehler, sodass Ihre Karriere nicht auf dem Spiel steht.

Besonders in der Immobilienverwaltung kennen wir die spezifischen Bedürfnisse und haben ein umfangreiches Versicherungskonzept entwickelt, um Ihre finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Diese Versicherung ergänzt Ihre Betriebshaftpflichtversicherung.

Kontaktieren Sie unseren persönlichen Fachberater für weitere Informationen in einem unverbindlichen Gespräch.

Vergleichen Sie unsere Haftpflichtversicherungen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden

Wenn Sie umfangreiche, berufliche Haftpflichtversicherungen für sich oder Ihr Unternehmen suchen, sind Sie bei Helvetia genau richtig. Wir bieten verschiedene Betriebs- und Geschäftsversicherungen an, die individuell oder in Kombination Ihre geschäftlichen Risiken abdecken.

Informieren Sie sich bei unseren Beratern über den optimalen Tarif und die Möglichkeit, die Betriebshaftpflichtversicherung und die Vermögenshaftpflichtversicherung zu kombinieren, um maßgeschneiderten Schutz zu erhalten.

Die wichtigsten Leistungen unserer Vermögens­schaden­haftpflicht­-Versicherung
Deckung möglicher Vermögens­schäden durch Dritte

Unsere Versicherung schützt Sie vor Vermögensschaden-Ersatzansprüchen Dritter und sichert Ihren beruflichen Erfolg finanziell ab. Der Versicherungstarif wird individuell an Ihre Berufsgruppe, den entstandenen Schaden und Ihren Selbstbehalt angepasst. Beachten Sie, dass diese Versicherung ausschließlich für Vermögensschäden und nicht für Sach- und Personenschäden gilt. Wir empfehlen die Kombination mit einer zuverlässigen Betriebshaftpflichtversicherung.

Überprüfung und ggf. Abwehr von Schaden­ersatz­forder­ungen Dritter

Wenn ein Mandant oder Kunde Vermögensschadenersatz fordert, übernehmen wir die Überprüfung der Ansprüche und tragen alle anfallenden Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten, selbst bei unberechtigten Forderungen.

Was ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist hauptsächlich für die Immobilienbranche konzipiert. Sie bietet Schutz vor Schadensersatzansprüchen Dritter und ist oft gesetzlich vorgeschrieben, um Haftungsrisiken im Falle von Vermögensschäden durch fehlerhafte Beratung abzudecken. Unsere maßgeschneiderten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen erfüllen die unterschiedlichen Anforderungen an Versicherungssummen und bieten finanzielle Sicherheit für Verwaltungsbeiräte einer Wohnungseigentums-Gemeinschaft, Hausverwaltungen, (Sport-)Vereinen und Mitarbeitende im öffentlichen Dienst.

Schadenbeispiele: Wann benötigt man eine Vermögens­schaden­haftpflicht­versicherung?
Versäumnis des Wohnungseigentümer-Verwaltungsbeirats

Ein Teileigentümer meldet einen Wasserschaden. Der Verwaltungsbeirat versäumt es jedoch, den Sanierungsauftrag zeitnah zu erteilen. Hierdurch steigen die Sanierungskosten erheblich, da das Trocknungsgerät länger in Betrieb bleiben muss.

Wohnungs­eigentums­verwalter erhebt keine Mietkaution

Der Wohnungseigentumsverwalter vergisst bei Vermietung einer Wohnung Kaution zu erheben. Nach Beendigung des Mietverhältnisses, stellt sich heraus, dass Fenster beschädigt sind.

Als Hausverwalter versäumen Sie eine Frist

Als Hausverwalter lastet eine hohe Last auf Ihren Schultern. Im Zuge von Stress sowie Termindruck versäumen Sie eine Frist, was für den Hauseigentümer finanzielle Verluste bedeutet. Für diese kann ebenjener Sie gerichtlich heranziehen.

Ein Verein macht falsche Angaben

Ein Verein macht für Angestellte falsche Angaben gegenüber der Rentenversicherung. Als ein Mitarbeiter in den Ruhestand geht, bekommt er dadurch 250 Euro weniger Rente und macht den Verein haftbar.

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