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Schaden melden | Helvetia Sturmschaden melden
Sturmschaden melden

Ein heftiger Sturm kann in kürzester Zeit verheerende Schäden verursachen und uns in unvorhersehbaren Situationen zurücklassen. Bei der Bewältigung der Folgen ist es entscheidend, dass Sie sich auf eine reibungslose Abwicklung verlassen können.

Sturmschaden – und jetzt?
  • Dokumentieren Sie Schäden durch Fotos oder Videos und notieren Sie den genauen Ort und die Uhrzeit.

  • Wenn möglich, Schäden gering halten: Beseitigen Sie mögliche Gefahrenquellen, um Folgeschäden zu vermeiden. Entsorgen Sie kaputte Gegenstände bitte erst nach Rücksprache mit uns.

  • Melden Sie uns Ihren Sturmschaden unverzüglich, am besten online über das unten stehende Formular, da unsere Telefonleitungen ggf. stark frequentiert sind.

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Angaben zum Leistungsfall
Möchten Sie einen Schaden zu einer Wassersport-Versicherung melden?
Ja Nein
Angaben zum Vertrag
Haben Sie Ihre Versicherungsscheinnummer zur Hand? Diese Nummer finden Sie auf allen Vertragsunterlagen. Sie hat das Format XXX.XXX.XXXXXXX.X (ohne nachfolgenden Bindestrich und Ziffern). Falls diese nicht vorliegt, teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten zur Identifikation mit.
Ja Nein
Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an, damit der Schaden schnellstmöglich abgewickelt werden kann.
Angaben zum Sturmschaden
Schadendatum
Uhrzeit Wenn Sie die genaue Uhrzeit nicht kennen, tragen Sie gerne eine Schätzung ein.
Wo genau ist der Schaden passiert? Adresse eintragen, sofern abweichend von Vertragsadresse
Schadenhergang: Wie kam es zu dem Schaden? Schildern Sie den Schadenhergang möglichst genau.
Was wurde genau beschädigt (beschädigte Gegenstände/Teile)? Bitte listen Sie möglichst detailliert alle beschädigten Objekte, Gegenstände oder Teile auf.
Voraussichtliche Schadenhöhe in Euro (falls bekannt)
Wo kann die beschädigte Sache besichtigt werden? Adresse eintragen, sofern abweichend von Vertragsadresse
Sie möchten uns noch etwas mitteilen?
Dateien hochladen

Reichen Sie ganz einfach & unkompliziert Ihre Dokumente ein, um uns bei der Schadenbearbeitung zu unterstützen. Folgendes wäre sehr hilfreich:

  • Kostenvoranschlag (falls vorhanden)
  • Bilder des entstandenen Schadens

Hinweis für Gebäudeinhalt/Hausrat

Um den Schaden schnellstmöglich abzuwickeln, lassen Sie uns bitte (neben dem Kostenvoranschlag und Bildern) eine detaillierte Schadenaufstellung inkl. Wertangaben zukommen. (Sie können diese auch noch nachreichen.)

Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG

Folgen bei Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten
Nach Eintritt des Versicherungsfalls können wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns wahrheitsgemäß, vollständig und fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit) und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns fristgerecht Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.

Verletzung der Obliegenheit
Verstoßen Sie vorsätzlich gegen die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, können wir unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens – ggf. bis zum vollständigen Anspruchsverlust – kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.

Beweislast
Im Falle der Verletzung einer Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.

Versicherte Person
Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet.

Bitte bestätigen
Ich habe die Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall zur Kenntnis genommen
Datenschutz und Datensicherheit im Internet

Ich habe die Informationen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit zur Kenntnis genommen.

Bitte bestätigen
Ja
Hinweise zur Datenübertragung

Bitte beachten Sie: Ihre Angaben werden nach dem TLS-Protokoll verschlüsselt übertragen. Helvetia nutzt diesen sicheren Übertragungsweg zum Empfang und Versand von E-Mails. Um eine sichere E-Mail-Kommunikation mit uns zu gewährleisten, sollten Sie als Versender oder Empfänger von E-Mails ebenfalls das TLS-Protokoll einsetzen. Falls Sie keine Übertragungsverschlüsselung nutzen und dennoch eine E-Mail-Antwort wünschen, stimmen sie mit Absenden des Formulars einer unsicheren Übertragung zu.

Ich bin damit einverstanden, dass ich eine ggf. unverschlüsselte Kopie meiner eingegeben Daten zur Bestätigung per E-Mail erhalte.

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