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Schaden melden | Helvetia Wassersport-Haftpflichtschaden
Wassersport-Haftpflichtschaden online melden

Ein Missgeschick auf dem Wasser ist schnell passiert: Ob Sie mit Ihrem Boot ein anderes Wasserfahrzeug beschädigt, eine Steganlage touchiert oder beim Slippen jemanden verletzt haben: Über dieses Formular melden Sie Schäden, für die Sie beim Wassersport haften. Tragen Sie einfach alle Angaben ein – wir kümmern uns um Ihre Schadenbearbeitung.

Angaben zum Vertrag und Schadenmeldung
Sie melden den Schaden als:
Versicherungsnehmer Geschädigte Person
Haben Sie Ihre Versicherungsscheinnummer zur Hand?
Ja Nein
Geschädigte Person
Anrede
Herr Frau
Vorname
Nachname
Firma
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
E-Mail
Telefon-Nr.
Besteht für den Geschädigten eine Vorsteuerabzugsberechtigung?
Ja, der Geschädigte ist vorsteuerabzugsberechtigt.
Angaben zum Schaden
Schaden-Datum
Schadenort Wo genau ist der Schaden entstanden?
Schadenhergang Wie hat sich der Schaden ereignet?
Art der Beschädigung
Sachschaden Personenschaden
Fragen & sonstige Anmerkungen Gibt es noch etwas, das Sie uns mitteilen möchten – Fragen, Wünsche oder Anmerkungen?
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Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG

Folgen bei Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten
Nach Eintritt des Versicherungsfalls können wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns wahrheitsgemäß, vollständig und fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit) und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns fristgerecht Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.

Verletzung der Obliegenheit
Verstoßen Sie vorsätzlich gegen die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, können wir unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens – ggf. bis zum vollständigen Anspruchsverlust – kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.

Beweislast
Im Falle der Verletzung einer Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.

Versicherte Person
Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet.

Bitte bestätigen
Ich habe die Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall zur Kenntnis genommen
Datenschutz und Datensicherheit im Internet

Ich habe die Informationen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit zur Kenntnis genommen.

Bitte bestätigen
Ja
Hinweise zur Datenübertragung

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