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Schaden melden | Helvetia Wassersport-Kaskoschaden
Wassersport-Kaskoschaden online melden

Egal ob Kollision, Sturm oder Diebstahl – Melden Sie Ihren Wassersport-Kaskoschaden einfach und schnell online. Füllen Sie das Formular aus, und wir kümmern uns um den Rest.

Helvetia Versicherungsnehmer
Haben Sie Ihre Versicherungsscheinnummer zur Hand?
Ja Nein
Angaben zum versicherten Boot
Bootsart
Bitte wählen Motorboot Segelboot Jetski Schlauchboot mit Motor Segeljolle Trailer Katamaran mit Kabine Katamaran offen Paddelboot Ruderboot Schlauchboot ohne Motor Trimaran mit Kabine Trimaran offen Kajak Kanu Beiboot
Bootsname
Hersteller/Werft
Baujahr
Motor
Eingebauter Motor Außenbordmotor Kein Motor
Angaben zur Fahrt
Bootsführer
Versicherungsnehmer war Bootsführer Nein, der Versicherungsnehmer war nicht der Bootsführer Boot war unbemannt
Art des Bootsführerscheins Zum Beispiel: SBF Binnen, SBF See, SKS, SSS, SHS etc.
Wie waren die Wetter- und Sichtverhältnisse?
Welchem Zweck diente die Fahrt?
Bitte geben Sie an, ob Sie eine der folgenden Substanzen konsumiert hatten:
Alkohol Drogen Medikamente Nein, keine der genannten Substanzen
Angaben zum Schaden
Datum
Ursache des Schadens
Bitte wählen Alle übrigen Schäden Transportmittelunfall Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) Höhere Gewalt, Sturm und Elementarereignisse Diebstahl (einfacher Diebstahl) Diebstahl nach einem Einbruch Raub Politische Risiken (Krieg, Streik, Beschlagnahme) Beschädigungen
Schadenland Schildern Sie bitte den Vorfall im Detail (wie ist der Schaden passiert und wer war genau beteiligt? Was wurde beschädigt? Etc. )
Schadenort
Schadenhergang Beschreiben Sie bitte kurz, wie es zu dem Schaden kam.
Gibt es reparierte Vor- oder Altschäden?
Ja Nein
Dateien hochladen

Laden Sie relevante Dokumente hoch, z. B. Kostenvoranschläge, Fotos des Schadens

Angaben zur Beschädigung am Boot
Wie hoch schätzen Sie die Reparaturkosten (in Euro)? Bitte geben Sie an, auf welche Höhe sich die Reparaturkosten belaufen (in Euro).
Wo kann die beschädigte Sache besichtigt werden?
Aufstellung gestohlene/beschädigte Gegenstände
Ihre Fragen/Bemerkungen
Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG

Folgen bei Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall

Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten
Nach Eintritt des Versicherungsfalls können wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns wahrheitsgemäß, vollständig und fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit) und uns die sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen (Aufklärungsobliegenheit). Wir können ebenfalls verlangen, dass Sie uns fristgerecht Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet werden kann.

Verletzung der Obliegenheit
Verstoßen Sie vorsätzlich gegen die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung. Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen diese Obliegenheiten, können wir unsere Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens – ggf. bis zum vollständigen Anspruchsverlust – kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.

Beweislast
Im Falle der Verletzung einer Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.

Versicherte Person
Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht, ist auch dieser zur Auskunft und zur Beschaffung von Belegen verpflichtet.

Bitte bestätigen
Ich habe die Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzung von Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall zur Kenntnis genommen
Datenschutz und Datensicherheit im Internet

Ich habe die Informationen zum Thema Datenschutz und Datensicherheit zur Kenntnis genommen.

Bitte bestätigen
Ja
Hinweise zur Datenübertragung

Bitte beachten Sie: Ihre Angaben werden nach dem TLS-Protokoll verschlüsselt übertragen. Helvetia nutzt diesen sicheren Übertragungsweg zum Empfang und Versand von E-Mails. Um eine sichere E-Mail-Kommunikation mit uns zu gewährleisten, sollten Sie als Versender oder Empfänger von E-Mails ebenfalls das TLS-Protokoll einsetzen. Falls Sie keine Übertragungsverschlüsselung nutzen und dennoch eine E-Mail-Antwort wünschen, stimmen sie mit Absenden des Formulars einer unsicheren Übertragung zu.

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