Sowohl die stationäre als auch die fahrbare Maschinenversicherung bieten nun eine Leistungs-Update-Garantie. Dies bedeutet, dass zukünftige Leistungsverbesserungen automatisch für Verträge gelten, die nach dem 01.04.2018 abgeschlossen wurden. Das macht Kunden wie Vermittler auch für die Zukunft sicherer.
Ebenso in beiden Maschinenversicherungen enthalten sind die Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit und die Neuwertentschädigung im Totalschadenfall. Letzteres bedeutet, dass im Totalschadenfall in der Regel über den Zeitwert hinaus entschädigt wird. Ein wichtiger Punkt für den Kunden.
Sachen im Gefahrenbereich sind bis 10.000 EUR mitversichert. Das Transport- und Werkstattrisiko beinhaltet die neue Maschinenversicherung ebenso. Außerdem eingeschlossen ist der sofortige Reparaturbeginn bei Schäden bis 10.000 EUR - auch das ist ein Pluspunkt, den die wenigsten Versicherer bieten.
Die stationäre Maschinenversicherung beinhaltet zusätzlich noch einen Unterversicherungsverzicht.
Der besondere Produktvorteil der Maschinenversicherung für fahrbare Maschinen ist die Bildung der Versicherungssumme. Diese entspricht dem Kaufpreis der versicherten Sache im Neuzustand – und nicht wie früher üblich dem Listenpreis der Maschinen. Auch dies ist ein enormer Vorteil für den Kunden. Der Kaufpreis liegt durch Rabatte u. ä. in der Regel unter dem Listenpreis. Somit führt der niedrigere Kaufpreis zu einer niedrigeren Versicherungssumme und letztendlich zu einem günstigeren Versicherungsbeitrag.
Thomas Klein
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