Während die Grundfähigkeitenversicherung leistet, wenn beispielsweise Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Gehen oder Greifen verloren gehen, greift der Erwerbs- und Psycheschutz auch dann, wenn keine versicherte Grundfähigkeit betroffen ist. Voraussetzung ist, dass die versicherte Person aufgrund einer Erkrankung oder gesundheitlichen Einschränkung dauerhaft weniger als drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Zu den häufigsten Ursachen für den Verlust der Erwerbsfähigkeit zählen psychische Erkrankungen, Krebserkrankungen, neurologische Leiden sowie Erkrankungen des Bewegungsapparates oder des Herz-Kreislauf-Systems. Der neue Baustein schließt damit eine wichtige Versorgungslücke.
„Mit dem Erwerbs- und Psycheschutz erweitern wir die Möglichkeiten der Arbeitskraftabsicherung deutlich“, sagt Sascha Bassir, Vorstand Vertrieb Leben Baloise Vertriebsservice AG. „Kundinnen und Kunden profitieren von zwei Sicherheitsnetzen in einem Vertrag: dem Schutz bei Verlust von Grundfähigkeiten und einer zusätzlichen Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit. Diese Kombination ist derzeit einzigartig am Markt.“
Die Grundfähigkeitenversicherung des Risikoträgers Baloise, die nach der Fusion von Baloise und Helvetia unter der Marke Helvetia angeboten wird, zählt seit ihrer Produkteinführung im Jahr 2020 zu den leistungsstarken Lösungen am Markt. Zuletzt wurde sie von dem unabhängigen Analysehaus Franke und Bornberg mit der Bestnote „FFF+“ ausgezeichnet. Mit der aktuellen Weiterentwicklung stärkt Helvetia die Position als innovativer Anbieter moderner Arbeitskraftabsicherung und bietet Kundinnen und Kunden einen noch umfassenderen Schutz.
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