Versicherungen für Freiberufler – Teil 3: Risiken vorbeugen
Wer sich selbstständig macht, muss mit höherer Wahrscheinlichkeit für Schadensfälle haften, zum Beispiel für unsachgemäße Mineralölentsorgung in der Motorradwerkstatt.
Der Businessplan steht, das Startkapital ebenfalls – nun kann es mit der Existenzgründung losgehen! Doch diese steht gerade in der Anfangszeit noch auf wackligen Beinen. Da kann jeder Rückschlag verheerende Folgen für das Business haben. Neben der privaten Vorsorge sind daher Versicherungen für den Betrieb selbst von enormer Wichtigkeit, denn es kann immer zu Haftungsansprüchen durch Produktionsfehler oder falsche Beratung kommen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist für Selbstständige, die zu bestimmten Berufsgruppen gehören, sogar Pflicht. Und auch ein durch Leitungswasserschäden oder Brandschäden stillgelegter Produktionsbetrieb kann existenzbedrohende Folgen nach sich ziehen. Daher benötigen viele Betriebe und Freiberufler auch eine Gewerbe-Sach- bzw. Inhaltversicherung, die Schäden an Produkten, Betriebseinrichtung sowie Inventar abdeckt.
Ob Personen- oder Sachschäden: Jeder Beruf birgt spezielle Risiken. Eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung schützt Freiberufler und Selbstständige vor Schadensansprüchen durch Dritte, zum Beispiel aufgrund von falscher Beratung oder Behandlung.
Bei Berufsgruppen, die heilend oder beratend tätig sind, ist das Risiko eines Haftungsanspruchs sogar derart hoch, dass sie laut Gesetzgeber versicherungspflichtig sind. Darunter fallen vor allem Physiotherapeuten, Ärzte und Heilpraktiker, aber auch Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Schadensansprüche, zum Beispiel aufgrund einer Fehlbehandlung, werden durch die Berufshaftpflichtversicherung reguliert.
Die Basler Berufshaftpflichtversicherung bietet:
- Versicherungssummen von bis zu zehn Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Rabattmöglichkeiten für Existenzgründer
- Zielgruppenlösungen für Heilhilfsberufe (Heilpraktiker, Chiropraktiker etc.)
- automatische Deckungserweiterungen für selbstgenutzten Haus- und Grundbesitz, Mietsachschäden anlässlich Dienstreisen, u.a.
Weil der Bedarf an Leistungen und abgedeckten Schadensfällen von Beruf zu Beruf unterschiedlich ist, stehen mehrere Policen und Bausteine zur Auswahl. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eignet sich vor allem für Freiberufler, die zu kleineren Berufsgruppen wie Dolmetscher, Gutachter oder Grafiker gehören.
Diese Police bietet gleich mehrere Vorteile, darunter:
- eine Option auf Rückwärtsversicherung, mit der der Versicherungsschutz rückwirkend beginnt
- variable Versicherungssummen von 100.000,- bis 500.000,- Euro
- flexible Vertragslaufzeiten, die zwischen ein und drei Jahren liegen und die bei einem Abschluss von drei Jahren zehn Prozent Rabatt bringen
- einen passiven Rechtsschutz, der hilft, unbegründete Ansprüche abzuwehren.
So findet sich für große und kleine Betriebe sowie für alle Freiberufler der passende Versicherungsschutz.
Einbrüche und Schäden durch Feuer oder Leitungswasser stellen die größten Gefahren für die Betriebseinrichtung und Gebäude dar. Da die Betriebseinrichtung einen großen Teil der Kosten bei der Existenzgründung ausmacht und nicht nur die Wiederanschaffung, sondern auch die Betriebsunterbrechung erheblichen finanziellen Schaden nach sich ziehen, sind folgende Gewerbe-Sachversicherungen unabdingbar für alle Produktivbetriebe:
Oftmals stößt man bei Sachversicherungen auf die sogenannte "Goldene Regel". Diese besagt, dass der Versicherungswert am Neuwert gemessen wird. Das Gegenstück zum Neuwert ist der sogenannte Zeitwert. Bei der Zeitwertentschädigung ist die Versicherungssumme, die tatsächlich ausgezahlt wird, niedriger. Der Wert einer Maschine beispielsweise, die mehrere Jahre in Betrieb war, beträgt bei dieser Bemessungsart nur noch einen Bruchteil des Neuanschaffungswerts. Daher lohnt es sich, darauf zu achten, ob die goldene Regel Vertragsbestandteil der Inhaltversicherung ist.
Seit April 2017 ist auch die Basler Bestands- und InnovationsGarantie fester Bestandteil der gewerblichen Sachversicherungen. Sie setzt sich aus drei Elementen zusammen:
- BestandsGarantie: Bei einem Wechsel leistet die Basler für alle gewerblichen Sach- oder Ertragsausfallrisiken, die im bisherigen Vertrag eingeschlossen waren.
- InnovationsGarantie: Die Produkte der Basler werden stetig weiterentwickelt. Damit auch Sie von unseren Innovationen profitieren, werden diese automatisch Vertragsbestandteil Ihrer bestehenden Versicherung.
- MarktinnovationsGarantie: Auch der Markt entwickelt sich weiter. Daher wird die Schadensregulierung auch dann von uns übernommen, wenn sie von mindestens einem anderen Versicherer zum Standard etabliert wurde.
Da jeder Beruf und jeder Betrieb anders sind, existiert eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich rundum abzusichern. Darüber hinaus bietet die Basler branchenspezifische Lösungen an, die wir Ihnen im letzten Teil unserer Serie vorstellen möchten.