ESG-Informationen – Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit
Hier finden Sie unsere Veröffentlichungen zu regulatorischen Offenlegungspflichten mit Nachhaltigkeitsbezug. Dazu gehören insbesondere unsere Nachhaltigkeitsberichte sowie Informationen und Dokumente gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR).
Wir unterstützen gemeinnützige und lokale Organisationen und Projekte überwiegend durch Spenden und finanzielle Förderung.
IDEA helvetia – Stiftung für Mensch und Umwelt
Die Stiftung IDEA helvetia unterstützt diverse Vereine und Projekte in den Bereichen Mensch, Natur und Umwelt. Dabei steht insbesondere die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Fokus.
z.B. an Behörden und Forschungsinstitute
Baloise Deutschland stellt unter angemessener Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates) Schadendaten im Zusammenhang mit der Versicherungstätigkeit einer oder mehreren Behörden kostenlos zu Analysezwecken zur Verfügung. Solche Analysezwecke beinhalten die Nutzung der benötigten Daten zur Verbesserung der Anpassung an den Klimawandel durch die Gesellschaft in einer Region, einem Land oder international. Baloise in Deutschland stellt vorhandene Daten bei Bedarf und sofern keine rechtlichen Belange Dritter zu beachten sind (u.a. Schutz von persönlichen Daten Dritter) in einer Granularität zur Verfügung, die für die von den jeweiligen Behörden für die erklärte Nutzung ausreichend ist.
Für Fragen rund um das Thema Nachhaltigkeit stehen wir Ihnen sehr gern zur Verfügung.
Baloise
Art. 3
Nachhaltigkeitsrisiken werden im Rahmen der Anlageentscheidungen durch die Baloise Richtlinie für verantwortungsbewusstes Investieren berücksichtigt. Hierzu werden nachhaltigkeitsbezogene Ausschlusskriterien angewendet, die Investitionen in Emittenten mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken begrenzen. Ergänzend werden bei bestimmten Anlagestrategien Best-in-Class-Ansätze eingesetzt, die Emittenten mit vergleichsweise hohen ESG-Risiken ausschließen. Darüber hinaus kann im Rahmen von Active-Ownership-Maßnahmen der Dialog mit Unternehmen genutzt werden, um auf eine Verbesserung nachhaltigkeitsbezogener Praktiken hinzuwirken. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt entsprechend der Baloise Richtlinie für verantwortungsbewusstes Investieren.
Helvetia
Art. 3
Nachhaltigkeitsrisiken werden im Anlageprozess als potenziell relevante Risikofaktoren berücksichtigt. Hierzu werden ESG-bezogene Informationen und Daten, einschließlich Daten externer Anbieter, herangezogen. Zudem kommen definierte Ausschlusskriterien zur Anwendung, um Emittenten mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken zu identifizieren und gegebenenfalls vom Anlageuniversum auszuschließen. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt dabei im Rahmen der bestehenden Investmentprozesse und unter Berücksichtigung der jeweiligen Anlageklasse sowie der verfügbaren Daten.
Baloise
Art. 5
Das Vergütungssystem der Helvetia Baloise Gruppe ist auf die langfristige Geschäftstätigkeit und den treuhänderischen Fokus ausgerichtet. Das Vergütungsreglement fördert ein fundiertes und wirksames Risikomanagement und animiert in keiner Weise dazu, übermäßige Risiken einzugehen, die mit unserem Risikoprofil sowie den Risikoprofilen der vom Unternehmen verwalteten Mandaten und Anlagefonds unvereinbar sind.
Helvetia
Art. 5
Das Vergütungssystem der Helvetia Baloise Gruppe ist auf die langfristige Geschäftstätigkeit und den treuhänderischen Fokus ausgerichtet. Das Vergütungsreglement fördert ein fundiertes und wirksames Risikomanagement und animiert in keiner Weise dazu, übermäßige Risiken einzugehen, die mit unserem Risikoprofil sowie den Risikoprofilen der vom Unternehmen verwalteten Mandaten und Anlagefonds unvereinbar sind.