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Newsroom Neue GDV-Klauseln zu politischen Risiken Mehr Flexibilität in der Transportversicherung
12. Juni 2026. Die geopolitische Lage der vergangenen Jahre hat gezeigt: Risiken in der Transportversicherung entstehen zunehmend regional begrenzt - nicht flächendeckend. Aktuelle Beispiele sind die Ukraine oder die Straße von Hormus. Bisher hieß es in der Transportversicherung: komplette Klausel kündigen und anschließender Wiedereinschluss unter Ausschluss bestimmter Regionen. Der GDV hat reagiert und neue Musterklauseln für politische Risiken veröffentlicht.
Differenziertere Regelungen für politische Risiken

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat neue Musterklauseln für politische Risiken in der Transportversicherung veröffentlicht. Sie betreffen insbesondere Gefahren wie Kriegseinwirkungen, Streik/Unruhen oder Beschlagnahme und regeln, unter welchen Bedingungen der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann.

Zentrales Element der Neuregelung ist die Möglichkeit einer sogenannten Teilkündigung: Versicherer können den Schutz künftig gezielt für einzelne Länder oder definierte Regionen einschränken, anstatt die gesamte Klausel aufzuheben. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Risikoeinstufung in der Global Cargo Watchlist (GCWL).

Damit reagiert der GDV auf veränderte Risikolagen in der Transportversicherung. Politische Risiken treten zunehmend regional begrenzt auf und erfordern differenziertere Lösungen in der Vertragsgestaltung.

Ein automatischer Ausschluss von Regionen auf Basis der GCWL wurde im Rahmen der Überarbeitung geprüft, jedoch nicht umgesetzt. Gründe hierfür sind unter anderem rechtliche Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit im deutschen AGB-Recht. Die Entscheidung über Einschränkungen bleibt daher beim Versicherer und muss konkret kommuniziert werden.

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Was bedeutet das konkret für Sie als Vermittlerin oder Vermittler?

Auf jeden Fall: Weniger Aufwand und mehr Planungssicherheit.

  • Gezielte Risikosteuerung statt pauschaler Ausschlüsse
    Versicherer können nun Risiken regional eingrenzen. Wenn Gebiete in der GCWL als „severe“ oder „extreme“ eingestuft werden (bei der Kriegsklausel: mindestens in den Kategorien Marine oder Air; bei der Streikklausel: Ground) kann für einzelne Länder oder definierte Gebiete der Schutz gegen die in der Klausel genannten Gefahren gekündigt werden.
  • Das bedeutet für Ihre Kundinnen und  Kunden
    Alle übrigen Vertragsbestandteile bleiben unverändert bestehen. Nur für Transporte in ein betroffenes Gebiet besteht dann kein Versicherungsschutz mehr für die konkret benannten Gefahren (z. B. Kriegsschäden).
  • Automatischer Wiedereinschluss
    Sinkt die Risikoeinstufung eines Gebiets später wieder, lebt der Schutz für die betroffenen Gefahren automatisch erneut auf – ohne zusätzliche Prozesse. Das reduziert Verwaltungsaufwand auf allen Seiten.
  • Einfachere Kommunikation mit Kundinnen und Kunden
    Regionale Einschränkungen lassen sich nachvollziehbarer erklären als komplette Kündigungen mit anschließenden Sonderregelungen.
  • Vorteile im Mitversicherungsgeschäft
    Die Entscheidung des führenden Versicherers gilt zugleich für Mitbeteiligte. Separate Zustimmungen zur Vorgehensweise entfallen – ein spürbarer Effizienzgewinn bei Konsortiallösungen.
  • Mehr Handlungsspielraum in der Beratung
    Sie können Ihre Kundinnen und Kunden frühzeitig zu Alternativen für Hochrisikogebiete beraten.
Darauf sollten Sie künftig noch mehr achten:
  • Routen und Zielländer regelmäßig in der Global Cargo Watch List prüfen.  
  • Informieren Sie Ihre Kundinnen und Kunden frühzeitig über mögliche Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und über Teilkündigungen.
  • Dokumentieren Sie Teilkündigungen. Achten Sie auf betroffene Gefahren, damit im Schadenfall klar ist, ob Deckung bestand.
  • Prüfen Sie alternative Deckungskonzepte, Prämienzuschläge oder Ausschlüsse /Selbstbehaltsregelungen, wenn Ihre Kundinnen und Kunden Güter in Hochrisikogebiete transportieren. 
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