Die Baloise Grundfähigkeitenversicherung bietet einen ausgezeichneten Schutz bei Verlust konkret definierter Fähigkeiten und Fertigkeiten und wird regelmäßig mit Bestnoten in Tests und Ratings ausgezeichnet.
Mit dem neu definierten Zusatzbaustein Erwerbs- und Psycheschutz wird die Absicherung der Arbeitskraft auf ein neues Niveau gehoben. Eine Rente wird gezahlt, wenn Ihre Kundin oder Ihr Kunde aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen dauerhaft weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.
Der optional wählbare Zusatzbaustein leistet bei Erwerbsunfähigkeit beispielsweise infolge psychischer Erkrankungen, Krebserkrankungen, neurologischer Leiden oder schwerer Organerkrankungen. So profitieren Ihre Kundinnen und Kunden von den Vorteilen einer leistungsstarken Kombination aus Grundfähigkeitsschutz und Erwerbsunfähigkeitsschutz.
Die Verbesserungen der Bedingungen gelten rückwirkend für das Tarifwerk 2025.
- Zahlung der Gundfähigkeiten-Rente, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt,
- die voraussichtlich 12 Monate andauert oder bereits seit 12 Monaten besteht.
- Wenn keine drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann.
- Die Erkrankung muss durch einen Facharzt nachgewiesen werden.
- Für den Tari fBronze werden ausschließlich psychische Erkrankungen berücksichtig.
Ein Krankenpfleger kann weiterhin heben, tragen, gehen, greifen sowie seine Arme und Hände uneingeschränkt einsetzen. Auch alle weiteren in der Baloise Grundfähigkeitenversicherung definierten Fähigkeiten und Fertigkeiten sind weiterhin vorhanden.
Dennoch kommt es infolge einer schweren Krebserkrankung und der belastenden Folgebehandlungen
zu einer deutlich reduzierten Leistungsfähigkeit. Die körperliche und geistige Belastbarkeit ist so stark eingeschränkt, dass eine regelmäßige Erwerbstätigkeit von mehr als drei Stunden täglich nicht mehr möglich ist.
Dieses Beispiel verdeutlicht, nicht jede schwere Erkrankung führt zum Verlust einer versicherten Grundfähigkeit. Die Arbeitskraft kann dennoch erheblich eingeschränkt sein. Genau hier greift der Zusatzbaustein Erwerbs- und Psycheschutz, er erweitert den Absicherungsumfang um eine entscheidende Schutzkomponente.
| Tarif Silber | |
|---|---|
| Zusätzliche Leistungen: | Erwerbs- und Psycheschutz |
| Beruf: | Pflegefachkraft - Gesundheits- und Krankenpfleger |
| Eintrittsalter: | 30 Jahre |
| Alter bei Ablauf: | 67 Jahre |
| monatliche Rente | 1.000 EUR |
| Zahlbeitrag Silber: | 38,56 EUR |
| Zahlbeitrag Erwerbs- u. Psycheschutz: | 23,05 EUR |
| Gesamt-Zahlbeitrag: | 61,61 EUR |
Neben psychischen Erkrankungen können auch Krebserkrankungen, Rheuma, Multiple Sklerose, Schilddrüsenerkrankungen sowie deren gesundheitlichen Folgen zu einer erheblichen Einschränkung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führen. Dies kann im Einzelfall zum Verlust der Erwerbstätigkeit führen.
Mögliche Ursachen für Leistungen im Überblick
- Psychische Erkrankungen: Depressionen, Angststörungen, Persönlichkeitsstörungen
- Krebserkrankungen: z. B. bösartige Tumore sowie deren krankheits- und therapiebedingten Folgen
- Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates: Wirbelsäulenerkrankungen, schwere Gelenkverschleißerscheinungen (fortgeschrittene Arthrose) oder Bandscheibenvorfälle
- Nervenerkrankungen (Neurologie): z. B. Multiple Sklerose, Parkinson, Epilepsie oder Narkolepsie
- Herz- und Kreislauferkrankungen: Herzinsuffizienz, schwere koronare Herzkrankheit, pulmonale Hypertonie oder Kardiomyopathien
- Atemwegserkrankungen: COPD, Lungenfibrose oder schweres Asthma
Erwerbs- und Psycheschutz betrachtet, ob und in welchem Umfang die versicherte Person aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen noch arbeiten kann. Dabei kommt es nicht auf den Verlust einer versicherten Grundfähigkeit, eine bestimmte Diagnose, die konkrete Ausprägung oder den Fortschritt einer Erkrankung an.
"Im September wurden die Tarife Silber und Gold von dem unabhängigen Ratingunternehmen Franke und Bornberg mit der Bestnote „AUSGEZEICHNET“ FFF+ bewertet."