- Antragseingang spätestens am 28.12.2025
- spätester Versicherungbeginn 01.03.2026
- es ist keine Nachbearbeitung erforderlich
- Anträge für die Basisrente mit Beginn in 2025, die bis zum 30.12.2025 mit Abruf policiert werden, gelten als fristgerecht bezahlt und können somit in der Steuererklärung für 2025 angegeben werden.
- Anträge für Einmalbeitragstarife können im Dezember nur rückwirkend durchgeführt werden, wenn dies vorher mit uns vereinbart wurde.
- Der letzte Vergütungslauf für 2025 findet am 12.12.2025 statt. Die Auszahlung erfolgt in KW 51. Anträge, die in der Zeit vom 15. - 30.12.2025 policiert wurden, werden in KW 2 2026 abgerechnet.
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