- Einfach: Schnelle Tarifierung dank einfachem Produktaufbau und Berechnung am Point of Sale
- Komfortabel: Vom Angebot über die Vertragsführung bis zum Schaden: Alles aus einer Hand
- Rundum sicher: Befriedigung berechtigter sowie Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche
Gemäß Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) besteht bei innerdeutschen Transporten mit Fahrzeugen einschließlich Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen eine gesetzliche Versicherungspflicht. Bei Überschreiten der Gewichtsgrenze müssen Frachtführer ihre gesetzliche Haftung versichern.
Haftung für Transporte wahlweise innerhalb Deutschlands oder geographisches Europa.
Versicherung der Haftung bei Schäden bspw. durch Transportmittelunfall, Fahrzeugbrand und Diebstahl der Ladung.
Zusätzliche Rabatte bereits ab dem dritten Fahrzeug.
Schäden durch mangelhafte Ladungssicherung (Betriebssicherheit des Fahrzeugs).
Haftung für Schäden durch eine verspätete Lieferung.
Schäden an fremden Aufliegern, Wechselbrücken und Containern bis 75.000 Euro je Einheit.
Bergungs-, Beseitigungs- und Aufräumkosten bis 250.000 Euro je Schaden. Übernahme von Kosten einer Frachtenklage.
Mitversicherung bei Haftungsdurchbrechung bis 1 Mio. Euro.
Besonders diebstahlgefährdete Güter je Transport.
Bis 50.000 Euro je Sendung und 200.000 Euro je Transport.
Verkehrshaftungsversicherungen sind für die Existenz von Speditionsunternehmen sowie von Frachtführern enorm wichtig. Nicht selten werden zahlreiche Risiken wie die steigende Kriminalität oder das Unfallrisiko unterschätzt, sodass unzureichende bis gar keine Versicherungen abgeschlossen werden. Dabei hat sich beispielsweise die Anzahl an Frachtdiebstählen in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Dementsprechend ist der Abschluss einer Verkehrshaftungsversicherung für einen Frachtführer extrem sinnvoll auch wenn keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Diese deckt Schäden an Gütern sowie deren Verlust sachgerecht ab und bewahrt vor allem kleine Unternehmen vor dem finanziellen Ruin.
Die "Bärentransporte GmbH" transportiert 1.000 kg Tiefkühlbeeren für eine Supermarktkette von Biberach nach Bautzen. Der Lkw-Fahrer fährt mit einem Kühl-Lkw und stellt die Temperatur auf -20 Grad statt auf 2 Grad ein. Beim Empfänger angekommen sind die Beeren gefroren und erleiden einen Totalschaden in Höhe von 3.400 Euro.
Lösung: Es gelten die HGB-Regelungen. Die Höchstentschädigung beträgt 1.000 kg x 8,33 SZR¹ (ca. 10 Euro), also maximal 10.000 Euro. Helvetia zahlt 3.400 Euro abzüglich eines vereinbarten Selbstbehalts.
¹ Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine Recheneinheit des internationalen Währungsfonds (IWF). Es enthält feste Beträge der fünf wichtigsten Weltwährungen: britisches Pfund, chinesischer Yuán, Euro, Yen sowie dem US-Dollar und wird täglich neu festgesetzt.
Die "Fastimmerpünktlich GmbH" soll einen Messestand von Berlin nach Paris transportieren. Es wird vereinbart, dass der Stand bis zum nächsten Tag 12 Uhr pünktlich abgeliefert werden soll. Das Frachtentgelt beträgt 450 Euro. Leider verschläft der Fahrer und kommt um 15 Uhr an. Dadurch müssen die Messebauer Überstunden machen, was zu nachgewiesenen Kosten in Höhe von 700 Euro führt.
Lösung: Es gelten die Regelungen der CMR und somit eine Haftung in Höhe der Fracht. Helvetia zahlt 450 Euro und wehrt die restlichen Ansprüche gegenüber dem Anspruchsteller ab.
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für das Transportgewerbe, die Ihrem Unternehmen zu 100 % gerecht werden. In unserem Portfolio finden Sie unter anderem die:
– Frachtführerhaftungsversicherung
– Speditionshaftungsversicherung
– Umzugshaftungsversicherung
Mit unseren individuellen Verkehrshaftungsversicherungen sind Sie gegen zahlreiche Gefahren und Schadensfälle abgesichert, sodass Sie sich keine Sorgen mehr um Ihre Liquidität machen müssen. So können Sie auf unsere Unterstützung unter anderem bei Warenbeschädigung durch Feuer oder Unfälle zählen und auch bei Diebstählen oder Fristversäumnissen sind wir für Sie da. Kontaktieren Sie im Schadensfall unseren zuverlässigen Schadensservice und genießen Sie nicht nur unsere finanzielle, sondern ebenso beratende Hilfe.
Ab und zu kann es vorkommen, dass Haftungsanforderungen nicht gerechtfertigt sind. Daher überprüfen wir sorgfältig jede Schadensersatzforderung und übernehmen im Ernstfall die Anwalts-, Gerichts- und Sachverwalterkosten.