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Als Vermieterin oder Vermieter möchten Sie Ihre Immobilie bewahren und sich gegen finanzielle Ausfälle der Mietenden schützen. Die Kaution ist genau für diese Fälle gedacht. Doch Streitigkeiten oder andere Hürden können dazu führen, dass Sie schlimmstenfalls für Jahre oder ganz auf den Schäden sitzen bleiben.
Mit unserer Mietkautionsversicherung für Privatmieterinnen und -mieter sind Sie vor beidem bestmöglich geschützt. Denn unsere Bürgschaftsurkunde garantiert Ihnen, dass Sie im Schadenfall an Ihr Geld kommen. Wir – als Bürgen der Mietpartei – sorgen dafür. Außerdem bietet Ihnen unsere Kautionsbürgschaft etwas, was keine übliche Kaution kann: eine automatische und für beide kostenlose Bonitätsprüfung der Mieterin bzw. des Mieters. Nicht zuletzt reduziert die Mietkautionsversicherung für Sie den Verwaltungsaufwand: Sie müssen kein Kautionskonto anlegen und verwalten. Baloise Mietkautions-Police: mehr Sicherheit für Vermieter:innen, mehr Liquidität für Mieter:innen.
Machen Sie Ihre Mieterin bzw. Ihren Mieter auf unsere Mietkautions-Police aufmerksam. Denn ein bestehendes Kautionskonto kann in die Mietkautions-Police umgewandelt werden.
Es dauert nur wenige Minuten, und Ihre Mieterin oder Ihr Mieter hat den Antrag auf eine Mietkautions-Police bei uns online gestellt. Es ist kein zusätzlicher Postversand nötig.
Ihrer Mieterin bzw. Ihr Mieter erhält direkt nach dem Absenden des Online-Formulars per E-Mail den Versicherungsschein.
Sie als Vermieter:in erhalten die Bürgschaftsurkunde per Post oder per E-Mail, je nachdem, was die bzw. der Mietende angibt. Sie müssen nicht erst den Abschluss des Antragsprozesses abwarten, sondern haben direkt unser Wort in Form der Bürgschaft.
Sichern Sie sich mehr finanzielle Flexibilität und schließen Sie unsere Mietkautions-Police in wenigen Minuten online ab!
Bei einer klassischen Barkaution hinterlegt die Mieterin oder der Mieter einen Geldbetrag, den Sie als Vermieter entsprechend verwalten müssen. Bei der Mietkautions-Police tritt stattdessen der Versicherer als Bürge ein und stellt Ihnen eine Bürgschaftsurkunde zur Verfügung. Ein separates Kautionskonto ist dadurch nicht erforderlich.
Die Bürgschaft ist als „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ ausgestaltet. Nach Eingang einer entsprechenden Forderung ist eine Auszahlung nach der auf der Produktseite genannten Frist von vier Wochen vorgesehen, sofern keine rechtlichen Gründe dagegenstehen.
Eine Kündigung der Mietkautions-Police ist nicht ohne Ihr Einverständnis als Vermieterin oder Vermieter möglich. Damit soll verhindert werden, dass die für das Mietverhältnis gestellte Sicherheit ohne Ihre Zustimmung entfällt.
Ja. Auch ein bereits bestehendes Kautionskonto kann grundsätzlich in eine Mietkautions-Police umgewandelt werden. Dadurch erhält die Mieterin oder der Mieter das zuvor gebundene Kapital zurück, während Ihnen weiterhin eine entsprechende Mietsicherheit zur Verfügung steht.