Ihre Photovoltaikanlage ist eine Investition in die Zukunft. Sie versorgt Ihren Haushalt oder Ihr Unternehmen mit Strom und macht Sie unabhängiger. Gleichzeitig ist sie mit Kosten verbunden – umso ärgerlicher, wenn die Anlage beschädigt wird und zusätzliche Ausgaben entstehen.
Rundum-Schutz für Ihre Anlage
- Rundum-Schutz für Photovoltaik- und Solaranlagen
- Individuelle Versicherungssumme je nach Größe und Wert der Anlage
- Schutz bei Ertragsausfall und Minderertrag
Photovoltaik ist gut für Umwelt und Geldbeutel – vorausgesetzt, die Anlage läuft lange ungestört. Doch welche Schäden sind abgedeckt?
Eine Photovoltaikanlage ist unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Neben Witterungseinflüssen gibt es zahlreiche weitere Gefahren
Mögliche Gefahren im Überblick
- Sturm
- Hagel
- Überspannung
- Blitzschlag
- Kurzschluss
- Brand
- Schneedruck
- Frost
- Erdbeben
- Tierbiss
- Bedienungsfehler
- Diebstahl
Die Versicherung bietet umfassenden finanziellen Schutz und übernimmt neben Reparaturkosten auch Mehrkosten sowie Verluste durch Ertragsausfall oder Minderertrag.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Allgefahrendeckung für die gesamte Anlage
- Erdbeben und innere Unruhen mitversichert
- Energiespeicher und Ladestationen eingeschlossen
- Absicherung von Mehrkosten, Minderertrag und Ertragsausfall
- Nachhaltiger Ansatz: Reparatur vor Ersatz
- Schutz auch während Installation, Montage und Erweiterung
Absicherung bei Minderertrag und Ertragsausfall
Minderertragsdeckung
Die Minderertragsdeckung ist automatisch enthalten.
Ein Minderertrag liegt vor, wenn die tatsächliche Sonneneinstrahlung unter der prognostizierten liegt. Der daraus entstehende finanzielle Verlust wird ausgeglichen.
Ertragsausfall
Kann die Anlage infolge eines versicherten Schadens keinen Strom produzieren, entstehen weiterhin laufende Kosten.
Der Ertragsausfall ist in der Regel für bis zu 12 Monate abgesichert.
Die Kosten richten sich unter anderem nach:
- Größe der Anlage
- Standort
- Individuellen Risikofaktoren
Schadenbeispiele aus der Praxis
Sturm beschädigt die Anlage
Ein Sturm beschädigt Module oder löst Teile der Anlage. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Reparatur oder Ersatz.
Überspannung durch Blitzschlag
Ein Blitzschlag verursacht eine Überspannung und beschädigt technische Komponenten wie den Wechselrichter. Die Versicherung kommt für den Schaden auf.
Tierverbiss an Kabeln
Ein Marder beschädigt Kabel, wodurch die Anlage ausfällt. Die Reparatur sowie mögliche Folgekosten werden übernommen.
Diebstahl von Anlagenteilen
Module oder andere Bestandteile der Anlage werden entwendet. Die Versicherung ersetzt den entstandenen Schaden.
Ertragsausfall nach Schaden
Nach einem versicherten Schaden kann die Anlage vorübergehend keinen Strom produzieren. Der entgangene Ertrag wird ersetzt.
Eine Versicherung ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert.
Die Anlage stellt eine größere Investition dar und ist dauerhaft äußeren Einflüssen ausgesetzt. Schäden können schnell hohe Kosten verursachen.
Für:
- Private Eigentümer
- Gewerbliche Betreiber
- Personen, die eine Anlage planen
Neben Reparaturkosten können auch zusätzliche Ausgaben entstehen, etwa durch notwendigen Stromzukauf bei Ausfall.
Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert der Photovoltaik-Anlage zuzüglich Bezugskosten (z. B. Verpackung, Fracht, Zölle, Montage).
Bei vorsteuerabzugsberechtigten Gewerbetreibenden kann die Umsatzsteuer bei der Bildung der Versicherungssumme unberücksichtigt bleiben.
Ja. Schäden durch Brand oder Kurzschluss sind Bestandteil des Versicherungsschutzes.
In vielen Fällen besteht kein vollständiger Schutz über die Gebäudeversicherung.
Diese deckt meist nur grundlegende Risiken wie:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
- Schneedruck
- Teilweise Elementarschäden
Nicht enthalten sind häufig:
- Ertragsausfall
- Minderertrag
- Bedienungsfehler
- Risiken während Montage oder Installation
In der Regel nicht automatisch.
Es empfiehlt sich, die gesamte Anlage abzusichern, da auch technische Komponenten betroffen sein können.
Der Ertragsausfall für die entgangene Einspeisevergütung aufgrund eines versicherten Sachschadens ist automatisch mitversichert. Somit können Sie die Finanzierung ohne zusätzliches Eigenkapital weiterbezahlen.
Mehrkosten sind zusätzliche Ausgaben im Falle eines Schadens, zum Beispiel:
- Stromzukauf bei Ausfall der Anlage
Diese Kosten werden von der Versicherung übernommen
Betreiber geben jährlich eine Ertragsprognose ab.
Wird diese nicht erreicht, entsteht ein finanzieller Verlust.
Die Versicherung gleicht diesen – abzüglich eines vereinbarten Eigenanteils – aus.
Ja. Wer Strom ins öffentliche Netz einspeist, gilt steuerlich als unternehmerisch tätig. Die Versicherungskosten können dann als Betriebsausgaben angesetzt werden.
Wenn:
- keine Ersatzteile mehr verfügbar sind oder
- die Anlage nicht wiederhergestellt wird
In diesen Fällen wird der Zeitwert ersetzt.
Ist eine Reparatur möglich, erfolgt die Erstattung auf Basis des Neuwerts einer vergleichbaren Anlage.