Versicherungen für Freiberufler und Selbstständige – Teil 4
Damit Sie vor Schadensfällen optimal geschützt sind, bietet die Basler verschiedene branchenspezifische Lösungen.
Im dritten Teil unserer Artikelserie zum Thema Selbstständigkeit haben wir verschiedene Versicherungen für Betriebe und Freiberufler unter die Lupe genommen, mit denen Sie sich und Ihre Betriebsstätte vor existenzbedrohenden Risiken – zum Beispiel durch einen Haftpflichtschaden – schützen können. Eine Betriebshaftpflichtversicherung muss Schadensfälle abdecken, die zum jeweiligen Gewerbe passen. Daher gibt es Spezial-Policen für Selbstständige, die auf branchenspezifische Bedürfnisse zugeschnitten sind. Von der Gastronomieversicherung für Café- und Restaurantbetreiber bis zur Apotheken-Police bieten diese spezielle Deckungserweiterungen und Zusatzleistungen, die über den üblichen Versicherungsschutz hinausgehen.
Nehmen wir an, Sie wollen einen kleinen Handwerksbetrieb gründen. Dann stellen Ihre Maschinen und Werkzeuge natürlich einen wichtigen Kostenfaktor dar. Ein Schaden an diesen birgt gleich zweierlei finanzielle Risiken, die beide existenzbedrohend sind: zum einen die Reparaturkosten, zum anderen der Ertragsausfall durch die Betriebsunterbrechung. Mit der Business-Police – BBP® bietet die Basler daher ein Produkt speziell für die Bedürfnisse von Handel-, Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben mit einem Umsatz von bis zu fünf Millionen Euro. Auch die Business-Police – BBP® lässt sich erweitern, zum Beispiel durch folgende Bausteine:
- Deckung bei Betriebsschließung aufgrund behördlicher Anordnungen
- Absicherung bei Maschinenbruch für mobile Maschinen
- Ausweitung der Versicherung des Werkverkehrs auf Messen und Ausstellungen.
Darüber hinaus mitenthalten: die Grundbausteine Inhalt-, Elektronik- und (Produkt)Haftpflichtversicherung.
Die Apotheken-Police der Basler hat den Vorteil, dass sie vor allem eines ist: einfach. Statt lästigem Papierkram bekommen Sie mit nur einem Antrag ein Rundum-sorglos-Paket, das bei einem branchenspezifischen Haftpflichtschaden Deckung bietet. Darin enthalten sind außerdem:
- eine Deckungserweiterung beim Verlust von Krankenkassenrezepten
- eine optionale Maschinenversicherung
- Deckungserweiterung für Verblisterung und Herstellung von Defekturen.
Wenn es um die Existenzgründung geht, ist nicht nur die Anfangsphase schwierig. Stellen Sie sich daher auch nach den ersten drei Jahren, in denen Ihr Business noch auf wackligen Beinen steht, auf alle Eventualitäten ein. Sparen Sie nicht am falschen Ende – eine brachliegende Produktion aufgrund eines Maschinenschadens kann Ihrem Betrieb auch nach überstandener "Probezeit" erheblichen Schaden zufügen.
Wenn Sie weitere Informationen wünschen , vereinbaren Sie am besten einen Termin mit Ihrem Berater vor Ort.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf Ihrem Weg in die Selbstständigkeit!