Wildunfälle: So sind Sie versicherungstechnisch abgesichert
Wie aber verhält man sich richtig, wenn Reh oder Wildschwein plötzlich vor der Kühlerhaube stehen und wer kommt im Schadenfall für die Kosten auf?
Wildunfälle sind nicht nur tragisch, sondern verursachen auch bei der Schadenregulierung häufig Probleme. Denn wie würden Sie beispielsweise beweisen, dass Sie nur im Graben gelandet sind, weil Sie einem Reh ausgewichen sind, und nicht etwa, weil Sie Ihre Brille vergessen und deshalb die Kurve nicht rechtzeitig erkannt haben? Genau hier liegt der Hase im Pfeffer.
Die Kfz-Teilkasko übernimmt Ihren Schaden, wenn eine dieser beiden Bedingungen zutrifft:
- Es handelt sich um einen Wildunfall
Während der Fahrt kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Haarwild. Ihr Fahrzeug trägt deutliche Aufprallspuren. Das Tier wird tot oder verletzt aufgefunden. - Es kam nachweislich zu einem Ausweichunfall wegen eines größeren Wildtiers auf der Straße
Durch ein heftiges Brems- oder Ausweichmanöver vermeiden Sie den Aufprall mit dem Wild und noch größeren Schaden. Glaubwürdige Zeugen bestätigen den Unfallhergang.
- Lassen Sie sich immer als Beleg von der Polizei oder dem Jagdpächter eine Wildschadensbestätigung für Ihre Kfz-Versicherung ausstellen.
Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie einem Wildtier ausgewichen und dadurch im Graben gelandet sind, ist der Fahrzeugschaden nur über die Vollkaskoversicherung gedeckt.
Auch die eigene Reaktion ist maßgeblich. Aus Versicherungssicht gilt: Besser einen kleineren Schaden in Kauf nehmen, wenn dadurch ein größerer vermieden werden kann. Weichen Sie einem kleineren Wildtier wie einem Hasen oder Dachs aus und prallen dadurch mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen, ist der Schaden höher, als wenn Sie den Aufprall mit dem Wildtier in Kauf genommen hätten.
Im Ernstfall ist es alles andere als einfach, innerhalb von Sekundenbruchteilen abzuwägen, welches Unfallszenario das harmlosere ist.
Tarife wie Basler All-in bieten ein zusätzliches Sicherheitsplus mit dem Verzicht auf die „Einrede grober Fahrlässigkeit.“ Damit haben Sie bei Schäden, die durch grobe fahrlässige Überreaktion entstanden sind, einen Anspruch auf volle Kostenerstattung!
Abgesichert sind bei der Basler All-in in der Teilkasko auch Zusammenstöße mit Tieren aller Art. Ein wichtiger Unterschied, denn weichen Sie Nachbars Hund oder einem von der Weide entlaufenen Schaf aus, würde die Teilkasko dies üblicherweise nicht abdecken, da sie nur Haarwild versichert.
Der Tarif bewahrt Sie auch so vor einer teuren Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts in der Vollkasko.
Ab einem Alter von sieben Jahren haften Kinder in der Regel selbst für die Folgen ihres Tuns. Bei jüngeren Kindern stehen die Eltern in der Pflicht – vorausgesetzt, sie haben ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzt.
Ist kein Vorsatz im Spiel, kommt die Privathaftpflicht für entstandene Schäden auf. Jagt Ihr Kind jedoch in voller Absicht mit einem Böller die Mülltonne des Nachbarn in die Luft, ist dies klarer Vorsatz und kein Fall für die Versicherung. „Silvesterscherz“ hin oder her.