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Unsere Bootshaftpflichtversicherung - Ihre Vorteile
  • Weltweite Bootshaftpflicht­versicherung
  • Pauschale Versicherungs­summe – bis zu 20 Mio. Euro abgesichert
  • Motorboote, Segelboote, Yachten u.v.m. versicherbar
  • 24/7 Schadenservice
  • Skipper-Haftpflicht inklusive – bei gemieteten Wasser­fahrzeugen
  • Versicherungs­schutz für Personen-, Sach- und Vermögens­schäden an Dritten
Herausragende Kundenzufriedenheit Das F.A.Z.-Institut bescheinigt »Herausragende Kundenzufriedenheit«.
Was ist eine Bootshaftpflichtversicherung?

Eine Bootshaftpflicht schütz Sie als Bootseigner davor, bei einem selbstverschuldeten Unfall oder Schaden mit Ihrem gesamten Vermögen zu haften. Die Haftpflichtversicherung für Boote sichert dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie mit Ihrem Wasserfahrzeug an Dritten verursachen. Solche Ansprüche können sich bei der Nutzung eines Bootes, z. B. beim Wassersport, schnell ergeben und werden nicht von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Dementsprechend ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Ihr Boot – egal, ob Sie eine Yacht, ein Motorboot oder ein Segelboot fahren – sinnvoll. Setzen Sie auf die Haftpflicht-Wassersportversicherung von Helvetia und schützen Sie sich mit einer Versicherungssumme von bis zu 20 Mio. Euro umfassend ab und genießen den Versicherungsschutz auch im Ausland.

Ist eine Haftpflichtversicherung für Boote Pflicht?

In Deutschland besteht keine Pflicht zum Abschluss einer Bootshaftpflicht. Dennoch ist es für alle Bootseigner empfehlenswert, die Versicherung abzuschließen, um sich vor den finanziellen Folgen eines Personenschadens, Sachschadens oder Vermögensschadens abzusichern. Zudem ist in anderen Ländern Europas – wie Dänemark, Italien oder Spanien – eine Haftpflichtversicherung für verschiedene Boote Pflicht. Sind Sie mit Ihrem Motorboot oder Ihrer Yacht in ausländischen Gewässern unterwegs, kann es also sein, dass Sie einen Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit sich führen müssen.  

Für welche Boote kann die Bootshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden?

Den Versicherungsschutz der Helvetia Bootshaftpflicht können Sie mit einer großen Auswahl an Booten, Yachten und anderen Wassersportfahrzeugen genießen:

  • Schlauchboote mit Motor
  • Segeljollen, Segelboote, Segelyachten
  • Katamarane und Trimarane als Fahrtenyachten mit Kabine
  • Motorboote, Motoryachten
  • Offene Motorboote, -yachten und Jetskis
  • Katamarane, mit Kabine oder offen (anfragepflichtig)
  • Beiboote und Bootstrailer
  • Trimarane, mit Kabine oder offen (anfragepflichtig)
  • Beiboote mit Segel oder Motor
  • Elektroboote
  • Hausboote
Leistungen unserer Haftpflicht­versicherung für Boote und Yachten
Weltweiter Deckungsschutz

Es besteht weltweiter Deckungsschutz, sofern der Heimatliegeplatz in Europa ist

Pauschale Deckungssumme

Pauschale Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Skipper-Haftpflicht­versicherung

Die Skipper-Haftpflichtversicherung ist beitragsfrei enthalten

Umweltschäden

Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz mitversichert  (bis 3 Mio. Euro)

Trailer

Trailer beitragsfrei versicherbar

Beiboote

Beiboote sind im Umkreis von 10 Seemeilen beitragsfrei mitversichert

Gewässer­schäden

Gewässerschäden sind mitversichert

Segelregatten

Segelregatten mitversichert

Bis 20 Mio. Euro Versicherungs­summe

Versicherungssumme bis 20 Mio. Euro möglich – Mietsachschäden sind bis 250.000 Euro mitversichert

Rechtsschutz­deckung

Rechtschutzdeckung zur Forderungsausfallversicherung enthalten

Wasserski, Tube & Schirmdrachen

Ziehen von Wasserskiläufern, Tubeinsassen, Schirmdrachenfliegern mitversichert

Mietsach­schäden

Mietsachschäden an Bootssteganlagen und Einstellräumen sind bis zu 250.000 Euro pro Versicherungsfall abgedeckt

Wer braucht eine Bootshaftpflicht?

Während es in Deutschland zwar keine Pflicht für die Bootshaftpflicht gibt, wird die Versicherung jedoch bereits in vielen anderen Ländern vorgeschrieben. Wer mit dem eigenen Boot einen entspannten Urlaubstrip ins Ausland machen möchte, benötigt also unbedingt den Versicherungsschutz der Bootshaftpflicht. Aber auch als Bootseigner in Deutschland profitieren Sie von der Versicherung für Ihr Wassersportfahrzeug. Verursachen Sie mit Ihrem Segelboot, Sportboot oder Motorboot einen Schaden gegenüber Dritten, übernimmt die Haftpflichtversicherung die entstehenden Kosten, egal ob Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden. Da im Schadensfall die Kosten sehr hoch ausfallen können, lohnt sich der Abschluss einer entsprechenden Haftpflicht-Bootsversicherung.

Zur Veranschaulichung, welche Kosten die Bootshaftpflichtversicherung übernimmt und wie schnell es zum Schaden kommen kann, haben wir Ihnen Beispielsszenarien zusammengestellt:

Kollisionsschaden

Während einer Fahrt mit Ihrem Wassersportfahrzeug stoßen Sie an einer Engstelle mit einem anderen Boot zusammen. Ihr eigenes Wasserfahrzeug hat nur ein paar Kratzer abbekommen, das Segelboot des Unfallgegners ist jedoch am Rumpf stark beschädigt und muss umgehend repariert werden.

Transportschaden

Sie transportieren Ihre Yacht auf einem Anhänger vom heimischen Bootshaus zum Hafen. Dabei streifen Sie auf der engen Zufahrtsstraße zum Anleger ein parkendes Fahrzeug. Es kommt zu teuren Schäden am Lack und einem defekten Spiegel, deren Kosten von der Bootshaftpflichtversicherung übernommen werden.

Gewässerschaden

Aufgrund eines technischen Defekts verliert Ihr Motorboot während einer Ausfahrt auf dem See plötzlich Öl, das ungehindert in das Gewässer fließt. Ohne Bootshaftpflichtversicherung können Sie als Skipper für den entstandenen Schaden mit Ihrem ganzen Vermögen haftbar gemacht werden.

Was kostet eine Bootshaftpflichtversicherung?

Die Kosten einer Bootshaftpflichtversicherung variieren und sind von verschiedenen Faktoren, wie der PS-Leistung bzw. der Segelfläche des Bootes, abhängig. Auch die Art Ihres Wasserfahrzeuges, also ob Sie ein Motorboot, Segelboot, eine Yacht oder ein anderes Boot fahren, beeinflusst die Kosten der Bootshaftpflicht.

 

Reicht eine Bootshaftpflicht für einen optimalen Versicherungsschutz auf dem Wasser?

Während die Haftpflichtversicherung für Sportboote, Motorboote, Yachten & Co. Schäden an Dritten absichert, verfügt Ihr eigenes Wassersportfahrzeug über keinen Versicherungsschutz. Deshalb ist es sinnvoll, die Haftpflicht mit einer weiteren Bootsversicherung zu kombinieren. Mit einer Kaskoversicherung können Sie als Bootseigner Ihr eigenes Wasserfahrzeug umfassend gegen Schäden jeglicher Art versichern. Bei Helvetia haben Sie die Wahl, ob Sie die Bootsversicherung als Totalschaden-Versicherung oder mit Allgefahrendeckung abschließen möchten.

Häufige Fragen zur Bootshaftpflichtversicherung
Für welche Schäden haften Bootseigner?

Als Bootseigner haften Sie für alle Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Sie in Verbindung mit Ihrem Wassersportfahrzeug an Dritten verursachen.

Benötigt man zum Abschluss der Haftpflicht­versicherung für Boote einen Führer­schein?

Für Boote, die auch ohne Führerschein gefahren werden können, benötigen Sie zum Abschluss einer Bootsversicherung keinen gültigen Führerschein. Wird für das Fahren des Wasserfahrzeugs eine Fahrerlaubnis vorausgesetzt, müssen Sie diese auch zum Abschluss der Versicherung vorweisen.

Gilt der Versicherungsschutz der Haftpflicht für Boote auch im Ausland?

Im Rahmen unserer Wassersporthaftpflicht-Bedingungen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schadenereignissen weltweit mitversichert.

Wie hoch sollte die Versicher­ungs­summe der Boots­haft­pflicht gewählt werden?

Wenn Sie mit Ihrem Boot ins Ausland wollen, müssen Sie die vom jeweiligen Land geforderte Mindestdeckungssumme in der Bootsversicherung erfüllen. Bei Helvetia haben Sie die Wahl zwischen 8 Mio. Euro, 15 Mio. Euro oder 20 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Greift der Versicherungsschutz auch, wenn man im Urlaub ein fremdes Boot chartern möchte?

Ja, in der Bootshaftpflichtversicherung ist eine sogenannte Skipper-Haftpflicht enthalten. Die Höchstleistung ist auf eine Versicherungssumme von 1 Mio. Euro begrenzt. Die Skipper-Haftpflichtversicherung gilt für 30 Tage pro Versicherungsjahr. Bitte beachten Sie auch, dass es Beschränkungen hinsichtlich der Leistung bzw. der Segelfläche des Charterschiffes gibt. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.