- Versicherungssumme bis zu 20 Mio. Euro
- Schutz bei Totalverlust des Bootes
- Versicherungsschutz bei Diebstahl, Brand, Sturm, Kollision & mehr
- Schutz für Motorboote, Segelboote, Yachten, Jetskis & mehr
- Schadenunabhängiger Vorausrabatt in Höhe von 40 %
- 24 Stunden Notfallservice
Unabhängig davon, ob Sie ein Motorboot, ein Segelboot oder eine Yacht besitzen – es ist immer sinnvoll, Ihr Wasserfahrzeug gegen Gefahren und Schäden abzusichern. Mit der passenden Versicherung für Ihr Boot können Sie sich beispielsweise vor den finanziellen Folgen eines Totalverlustes oder Teilschadens schützen. Mit einer Bootskaskoversicherung versichern Sie Ihr Wasserfahrzeug umfassend vor Schäden durch Diebstahl, Naturgewalten oder Unfälle, während eine Bootshaftpflichtversicherung bei Schäden greift, die Sie selbst durch das Führen Ihres Bootes verursachen. Bei Inanspruchnahme einer Leistung der Versicherung für Ihr Boot wird die Reparatur des versicherten Gegenstandes bis zur Versicherungssumme übernommen.
Bei Booten unterscheiden wir zwischen zwei Arten von Versicherungen: Bootskaskoversicherungen und Bootshaftpflichtversicherungen. Die Vollkasko-Bootsversicherung deckt Schäden an Ihrem Boot ab, z. B. bei Diebstahl, Vandalismus, Brand oder Sturm. Bei Helvetia haben Sie die Wahl zwischen einer Vollkasko-Bootsversicherung gegen Totalverlust, die lediglich bei Totalschaden des Bootes greift und einer Vollkasko mit Allgefahrendeckung. Die Haftpflichtversicherung hingegen greift bei Schäden, die durch die Nutzung des Bootes gegenüber Dritten verursacht werden. Zudem sind Gewässer- und Umweltschäden in der Bootshaftpflicht versichert.
- Motorboote, Motoryachten optional mit Trailer
- Beiboote und Bootstrailer
- Elektroboote
- Segeljollen, Segelboote, Segelyachten
- Offene Motorboote, -yachten, Jetskis
- Trimarane, mit Kabine oder offen¹
- Hausboote
- Katamarane und Trimarane als Fahrtenyachten mit Kabine
- Katamarane, mit Kabine oder offen¹
- Beiboote mit Segel/Motor
- Schlauchboote mit Motor
- Paddelboote, Ruderboote, Kajaks, Kanus, Kanadier, Schlauchboote
¹ Bitte beachten Sie, dass offene Katamarane und Trimarane anfragepflichtige Risiken sind und nicht immer versichert werden können.
Versichert sind alle Gefahren, die nicht explizit ausgeschlossen sind.
Der Selbstbehalt wird nach drei schadenfreien Jahren um 50 % reduziert.
Wir sind für Sie da: Im Falle eines Schadens erhalten Sie 24/7 schnelle und komponente Hilfe.
Helvetia garantiert eine feste Taxe über die gesamte Vertragslaufzeit.
Aufwendungen zur Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung sind bis zu 2,5 Mio. Euro abgesichert.
Osmoseschäden sind innerhalb der ersten 36 Monate nach Fertigstellung des Boots mitversichert.
Sie profiteren von prämienfreien Leistungsverbesserungen durch unsere Update-Garantie.
Kojencharter prämienfrei mitversichert.
Persönliche Effekten (persönliche Gegenstände, die nicht zur seemännischen bzw. technischen Ausrüstung gehören) bis 3 % der Versicherungssumme mitversichert.
Sie erhalten einen Vorausrabatt von 40 % bei Schadenfreiheit. Auch Neukunden profitieren von einem „Vertrauensvorschuss“ und erhalten ab Beginn einen Vorausrabatt von 40 %.
Entfall des Selbstbehalts bei Totalverlust, Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie unverschuldeter Kollision, Brand und Explosion.
Inspektionskosten infolge einer Grundberührung bis 1.000 Euro abgedeckt.
(Einbruch-)Diebstahl und Vandalismus des ganzen Fahrzeugs und verbundener Teile sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus sind mitversichert.
Auch ein Totalverlust ist abgedeckt, einschließlich der Maschinenanlage sowie aller sonstigen zur Nutzung erforderlichen Ausrüstungsgegenstände.
Brechen und Knicken von Masten, Spieren, Bäumen, stehendem und laufendem Gut sowie Reißen von Segeln sind abgedeckt.
Ein Brand und/oder eine Explosion sowie höhere Gewalt wie z. B. Sturm, Blitzschlag, Erdbeben sind mitversichert.
Um Ihr Boot bei Helvetia zu versichern, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Ihr Wasserfahrzeug muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Fester Liegeplatz bzw. Heimathafen in Europa
- Private Nutzung des Wasserfahrzeugs
- Maximalalter des Bootes: bis zu 40 Jahre
- Höchstgeschwindigkeit des Bootes: 100 km/h
Der Versicherungsschutz für Ihr Boot gilt nur in den im Vertrag vereinbarten Geltungsbereichen. In der Kaskoversicherung können Sie den Schutz der Versicherung für folgende Gewässer auswählen:
- Deutsche Binnengewässer
- Europäische Binnengewässer inkl. Nord- und Ostsee
- Europäische Binnengewässer inkl. Nord- und Ostsee, Mittelmeer
- Europäische Binnengewässer inkl. Nord- und Ostsee, Mittelmeer, Schwarzes Meer und Atlantik
Der Schutz der Haftpflichtversicherung gilt weltweit, vorausgesetzt Ihr Boot hat einen festen Liegeplatz bzw. Heimathafen in Europa.
Der Abschluss einer Bootsversicherung ist für alle Bootsbesitzer empfehlenswert. Für den optimalen Versicherungsschutz bietet sich die Kombination aus Haftpflicht und Kaskoversicherung mit Allgefahrendeckung an. Viele Schäden an Bord entstehen, ohne dass Sie selbst Einfluss darauf haben, z. B. durch stürmische Bedingungen auf See. Bereits kleine Missgeschicke können hier große Auswirkungen haben. Als Bootsfahrer haften Sie unbegrenzt mit Ihrem Vermögen für Schäden, die Sie mit Ihrem Boot oder Ihrer Yacht verursachen. Zudem können durch Dritte auch Schäden an Ihrem Wasserfahrzeug entstehen, die nicht von der Bootshaftpflichtversicherung des Schadenverursachers übernommen werden. Um sich umfassend vor erheblichen finanziellen Folgen abzusichern, ist daher die Kombination aus Bootshaftpflicht und Bootskaskoversicherung sinnvoll.
In Deutschland besteht keine Pflicht zum Abschließen einer Bootsversicherung. Für den Fall eines Schadens ist es jedoch empfehlenswert, über einen Versicherungsschutz für das Boot zu verfügen, um gegen die finanziellen Folgen eines Diebstahls, Brands, Unfalls oder Sturms abgesichert zu sein. Zu beachten ist jedoch, dass in anderen europäischen Ländern, zum Beispiel Italien, der Abschluss einer Wassersporthaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend ist.
Während eines Bootsausfluges geraten Sie mit einem anderen Boot aneinander, wodurch Schäden im Gelcoat entstehen.
Sie geraten mit Ihrem Boot in einen Sturm und dabei reißt Ihr Segel oder der Mast knickt um. Mit einer zusätzlichen Bootskaskoversicherung müssen Sie diesen Schaden nicht selbst tragen.
Ihr Segelboot oder Sportboot liegt über Nacht auf seinem Liegeplatz und Fremde werfen Steine auf den Bug sowie in die Fensterscheiben des Steuerstandes. Am nächsten Morgen sind die Täter verschwunden und können auch im Nachhinein nicht ermittelt werden.
Die Kosten einer Bootsversicherung werden individuell je nach Fall festgelegt und lassen sich nicht pauschal angeben. Sie sind von vielen verschiedenen Faktoren abhängig. Dabei ist für die Versicherung relevant, ob Sie ein Sportboot, Segelboot, Motorboot oder eine andere Art Boot fahren. Ebenso ist das vertraglich festgelegte Fahrtgebiet, die Höhe der Selbstbeteiligung sowie der Wert des Bootes wichtig. Wer längere Zeit unfallfrei geblieben ist, erhält eventuell sogar Rabatte. Bei Helvetia profitieren Sie mit dem schadenunabhängigen Vorausrabatt von 40 % von einer günstigen Prämie in der Bootsversicherung.
In Deutschland müssen Sie ein Boot nicht versichern, wobei der Abschluss einer Haftpflicht und Bootskaskoversicherung sinnvoll ist. Sind Sie in Gewässern in Italien, Spanien und der Schweiz unterwegs, müssen Sie einen Nachweis über eine Bootshaftpflicht vorweisen. Außerdem fordern inzwischen viele Hafenbetreiber den Nachweis einer Bootsversicherung.
Der Versicherungsschutz der Vollkasko-Bootsversicherung kann für folgende Gewässer beantragt werden:
- Deutsche Binnengewässer
- Europäische Binnengewässer inkl. Nord- und Ostsee
- Europäische Binnengewässer inkl. Nord- und Ostsee, Mittelmeer
- Europäische Binnengewässer inkl. Nord- und Ostsee, Mittelmeer, Schwarzes Meer, Atlantik
Die Haftpflichtversicherung für Boote gilt weltweit, sofern Ihr Boot einen festen Liegeplatz oder Heimathafen in Europa hat.
Die Bootshaftpflichtversicherung geht bei Verkauf des Wasserfahrzeuges nicht auf den neuen Eigentümer über. Die Bootskaskoversicherung hingegen wird bei Kauf des Bootes automatisch auf den neuen Eigentümer übertragen. Zunächst gilt der Versicherungsschutz für einen Monat und kann entweder weitergeführt oder durch den neuen Besitzer bzw. den Versicherer gekündigt werden. Was es sonst noch beim Kauf eines Bootes zu beachten gibt, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Überlassen Sie Ihr Boot unentgeltlich einer anderen Person, die über den nötigen Führerschein des jeweiligen Fahrtgebietes verfügt, ist diese Person in der Bootsversicherung ebenfalls abgesichert. Leihen oder vermieten Sie Ihr Boot für Geld, besteht kein Versicherungsschutz.