- Weltweite Bootshaftpflichtversicherung
- Pauschale Versicherungssumme – bis zu 20 Mio. Euro abgesichert
- Motorboote, Segelboote, Yachten u.v.m. versicherbar
- 24/7 Schadenservice
- Skipper-Haftpflicht inklusive – bei gemieteten Wasserfahrzeugen
- Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten
Eine Bootshaftpflicht schütz Sie als Bootseigner davor, bei einem selbstverschuldeten Unfall oder Schaden mit Ihrem gesamten Vermögen zu haften. Die Haftpflichtversicherung für Boote sichert dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie mit Ihrem Wasserfahrzeug an Dritten verursachen. Solche Ansprüche können sich bei der Nutzung eines Bootes, z. B. beim Wassersport, schnell ergeben und werden nicht von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen. Dementsprechend ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Ihr Boot – egal, ob Sie eine Yacht, ein Motorboot oder ein Segelboot fahren – sinnvoll. Setzen Sie auf die Haftpflicht-Wassersportversicherung von Helvetia und schützen Sie sich mit einer Versicherungssumme von bis zu 20 Mio. Euro umfassend ab und genießen den Versicherungsschutz auch im Ausland.
In Deutschland besteht keine Pflicht zum Abschluss einer Bootshaftpflicht. Dennoch ist es für alle Bootseigner empfehlenswert, die Versicherung abzuschließen, um sich vor den finanziellen Folgen eines Personenschadens, Sachschadens oder Vermögensschadens abzusichern. Zudem ist in anderen Ländern Europas – wie Dänemark, Italien oder Spanien – eine Haftpflichtversicherung für verschiedene Boote Pflicht. Sind Sie mit Ihrem Motorboot oder Ihrer Yacht in ausländischen Gewässern unterwegs, kann es also sein, dass Sie einen Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit sich führen müssen.
Den Versicherungsschutz der Helvetia Bootshaftpflicht können Sie mit einer großen Auswahl an Booten, Yachten und anderen Wassersportfahrzeugen genießen:
- Schlauchboote mit Motor
- Segeljollen, Segelboote, Segelyachten
- Katamarane und Trimarane als Fahrtenyachten mit Kabine
- Motorboote, Motoryachten
- Offene Motorboote, -yachten und Jetskis
- Katamarane, mit Kabine oder offen (anfragepflichtig)
- Beiboote und Bootstrailer
- Trimarane, mit Kabine oder offen (anfragepflichtig)
- Beiboote mit Segel oder Motor
- Elektroboote
- Hausboote
Es besteht weltweiter Deckungsschutz, sofern der Heimatliegeplatz in Europa ist
Pauschale Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Die Skipper-Haftpflichtversicherung ist beitragsfrei enthalten
Umweltschäden gemäß Umweltschadengesetz mitversichert (bis 3 Mio. Euro)
Trailer beitragsfrei versicherbar
Beiboote sind im Umkreis von 10 Seemeilen beitragsfrei mitversichert
Gewässerschäden sind mitversichert
Segelregatten mitversichert
Versicherungssumme bis 20 Mio. Euro möglich – Mietsachschäden sind bis 250.000 Euro mitversichert
Rechtschutzdeckung zur Forderungsausfallversicherung enthalten
Ziehen von Wasserskiläufern, Tubeinsassen, Schirmdrachenfliegern mitversichert
Mietsachschäden an Bootssteganlagen und Einstellräumen sind bis zu 250.000 Euro pro Versicherungsfall abgedeckt
Während es in Deutschland zwar keine Pflicht für die Bootshaftpflicht gibt, wird die Versicherung jedoch bereits in vielen anderen Ländern vorgeschrieben. Wer mit dem eigenen Boot einen entspannten Urlaubstrip ins Ausland machen möchte, benötigt also unbedingt den Versicherungsschutz der Bootshaftpflicht. Aber auch als Bootseigner in Deutschland profitieren Sie von der Versicherung für Ihr Wassersportfahrzeug. Verursachen Sie mit Ihrem Segelboot, Sportboot oder Motorboot einen Schaden gegenüber Dritten, übernimmt die Haftpflichtversicherung die entstehenden Kosten, egal ob Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden. Da im Schadensfall die Kosten sehr hoch ausfallen können, lohnt sich der Abschluss einer entsprechenden Haftpflicht-Bootsversicherung.
Zur Veranschaulichung, welche Kosten die Bootshaftpflichtversicherung übernimmt und wie schnell es zum Schaden kommen kann, haben wir Ihnen Beispielsszenarien zusammengestellt:
Während einer Fahrt mit Ihrem Wassersportfahrzeug stoßen Sie an einer Engstelle mit einem anderen Boot zusammen. Ihr eigenes Wasserfahrzeug hat nur ein paar Kratzer abbekommen, das Segelboot des Unfallgegners ist jedoch am Rumpf stark beschädigt und muss umgehend repariert werden.
Sie transportieren Ihre Yacht auf einem Anhänger vom heimischen Bootshaus zum Hafen. Dabei streifen Sie auf der engen Zufahrtsstraße zum Anleger ein parkendes Fahrzeug. Es kommt zu teuren Schäden am Lack und einem defekten Spiegel, deren Kosten von der Bootshaftpflichtversicherung übernommen werden.
Aufgrund eines technischen Defekts verliert Ihr Motorboot während einer Ausfahrt auf dem See plötzlich Öl, das ungehindert in das Gewässer fließt. Ohne Bootshaftpflichtversicherung können Sie als Skipper für den entstandenen Schaden mit Ihrem ganzen Vermögen haftbar gemacht werden.
Die Kosten einer Bootshaftpflichtversicherung variieren und sind von verschiedenen Faktoren, wie der PS-Leistung bzw. der Segelfläche des Bootes, abhängig. Auch die Art Ihres Wasserfahrzeuges, also ob Sie ein Motorboot, Segelboot, eine Yacht oder ein anderes Boot fahren, beeinflusst die Kosten der Bootshaftpflicht.
Während die Haftpflichtversicherung für Sportboote, Motorboote, Yachten & Co. Schäden an Dritten absichert, verfügt Ihr eigenes Wassersportfahrzeug über keinen Versicherungsschutz. Deshalb ist es sinnvoll, die Haftpflicht mit einer weiteren Bootsversicherung zu kombinieren. Mit einer Kaskoversicherung können Sie als Bootseigner Ihr eigenes Wasserfahrzeug umfassend gegen Schäden jeglicher Art versichern. Bei Helvetia haben Sie die Wahl, ob Sie die Bootsversicherung als Totalschaden-Versicherung oder mit Allgefahrendeckung abschließen möchten.
Als Bootseigner haften Sie für alle Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die Sie in Verbindung mit Ihrem Wassersportfahrzeug an Dritten verursachen.
Für Boote, die auch ohne Führerschein gefahren werden können, benötigen Sie zum Abschluss einer Bootsversicherung keinen gültigen Führerschein. Wird für das Fahren des Wasserfahrzeugs eine Fahrerlaubnis vorausgesetzt, müssen Sie diese auch zum Abschluss der Versicherung vorweisen.
Im Rahmen unserer Wassersporthaftpflicht-Bedingungen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schadenereignissen weltweit mitversichert.
Wenn Sie mit Ihrem Boot ins Ausland wollen, müssen Sie die vom jeweiligen Land geforderte Mindestdeckungssumme in der Bootsversicherung erfüllen. Bei Helvetia haben Sie die Wahl zwischen 8 Mio. Euro, 15 Mio. Euro oder 20 Mio. Euro Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Ja, in der Bootshaftpflichtversicherung ist eine sogenannte Skipper-Haftpflicht enthalten. Die Höchstleistung ist auf eine Versicherungssumme von 1 Mio. Euro begrenzt. Die Skipper-Haftpflichtversicherung gilt für 30 Tage pro Versicherungsjahr. Bitte beachten Sie auch, dass es Beschränkungen hinsichtlich der Leistung bzw. der Segelfläche des Charterschiffes gibt. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.