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Was ist die betriebliche
Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Zusatzrente, die Sie mit Unterstützung Ihres Arbeitgebers sowie der staatlichen Förderung durch Steuer- und ggf. Sozialabgabenfreiheit aufbauen können.

  • Arbeitgeber­zuschus: Ihr Arbeitgeber beteiligt sich an Ihrer Altersvorsorge.
  • Sie sparen doppelt: Steuervorteile und Sozialabgabenersparnisse erhöhen Ihre Rente.
  • Flexibel und sicher: Ihre bAV passt sich bei veränderten Lebenssituationen, u.a. Jobwechsel oder Elternzeit, an.
Betriebliche Altersversorgung nutzen.

Die gesetzliche Rente allein reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern bleibt häufig nur ein begrenzter Betrag übrig, wodurch eine finanzielle Lücke entsteht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten in der betrieblichen Altersvorsorge, diese Rentenlücke zu schließen und die finanzielle Sicherheit im Ruhestand zu gewährleisten.

Helvetia bietet im Rahmen der bAV folgende Durchführungswege an:
Direktversicherung – Ihr einfacher Weg in die betriebliche Altersvorsorge

Ihre Altersvorsorge wird durch Ihren Arbeitgeber und die staatliche Förderung unterstützt. Auf diese Weise können Sie monatlich aus dem Bruttoeinkommen ohne Abzug von Steuer- und Sozialabgaben Beiträge in Altersvorsorge umwandeln. Genau das macht die Direktversicherung möglich.

 

Vier gute Gründe für eine Direktversicherung

 

  1. Gesetzliche Rente aufstocken

In Deutschland beträgt die durchschnittliche gesetzliche Rente nach 35 Berufsjahren rund 1.550 Euro brutto. Nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern verbleiben davon häufig nur zwischen 1.100 Euro und 1.300 Euro pro Monat. In vielen Fällen reicht sie folglich nicht aus und es entsteht eine Rentenlücke. Durch den Abschluss einer Direktversicherung kann diese Lücke effizient geschlossen werden.

 

  1. Von Steuervorteilen profitieren

Die jährlichen Beiträge zur Direktversicherung können bis zu einem Höchstbeitrag von 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei eingezahlt werden. Erst die späteren Leistungen aus der Direktversicherung sind zu versteuern. Die Steuervorteile in der Ansparphase führen zu einem geringen Eigenanteil und spiegeln sich bereits in der Gehaltsabrechnung wider.

 

  1. Sozialversicherungsabgaben sparen

Die in die Direktversicherung eingezahlten Beiträge sind zudem bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sozialabgabenfrei. Entsprechend fallen für diese Beiträge keine Abgaben für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Dadurch ist vom Gesamtbeitrag zur Direktversicherung nur ein geringerer Anteil selbst aufzubringen.

 

  1. Arbeitgeberzuschuss ausschöpfen

Arbeitgeber sind seit 2019 gesetzlich verpflichtet, einen Zuschuss zur Direktversicherung zu leisten. Dieser muss mindestens 15 % der umgewandelten Gehaltsanteile betragen.* Der Arbeitgeberzuschuss erhöht den Beitrag und somit die Attraktivität und Effizienz der Direktversicherung.

*Soweit der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge einspart und sofern keine anderen tarifvertraglichen Regelungen bestehen.

 

Ihr Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung

Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Das bedeutet: Sie können von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass ein Teil Ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt wird. Durch das Angebot einer Direktversicherung wird dieser Rechtsanspruch erfüllt. Die Arbeitnehmer kommen damit in den Genuss einer wertvollen Zusatzversorgung.

 

Die Produktvielfalt von Helvetia

Die Helvetia Direktversicherung bietet mehr als Standardlösungen. Mit unserer einzigartigen Produktvielfalt decken wir alle Chancen-Risiko-Klassen ab und gestalten somit Ihre Altersvorsorge so individuell wie Ihre Zukunft:

  • Garantien, die Sicherheit geben: Hohe Garantieleistungen schaffen Planungssicherheit – für die Entwicklung Ihres Vertragsguthabens und Ihre späteren Versorgungsleistungen.
  • Chancen, die begeistern: Sie möchten gezielt auf Garantien verzichten? Dann profitieren Sie von einer vollständigen Anlage in aktienorientierte Investments.
  • Balance, die überzeugt: Unsere clevere Kombination investiert performance- und laufzeitabhängig – zu gleichen Teilen in aktienorientierte Investments und das bewährte Sicherungsvermögen von Helvetia.
Die betriebliche Altersvorsorge mit der Unterstützungskasse realisieren
  • Steuerfreie Entgeltumwandlung ohne strikte Begrenzung bei der Beitragshöhe
  • Steuerfreie Beiträge in der Ansparphase
  • Planbare Versorgungsleistungen durch hohe Garantien

So funktioniert die bAV mit rückgedeckter Unterstützungskasse

Die betriebliche Altersversorgung wird über eine rückgedeckte Unterstützungskasse umgesetzt, konkret über die Unterstützungskasse VKH (Versorgungskasse Helvetia Versicherung e. V.). Als rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung übernimmt sie für den Arbeitgeber die Einrichtung und Verwaltung der bAV. Die zugesagten Leistungen werden dabei gezielt durch eine Rückdeckungsversicherung finanziert.

Ideal für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), AG-Vorstände und Geschäftsleitung

Die Unterstützungskasse lohnt sich besonders für alle, die über die steuerfreien Grenzen der Direktversicherung sparen wollen. Sie ist daher besonders attraktiv für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), AG-Vorstände und die Geschäftsleitung. Häufig sind sie von der Sozialversicherungspflicht befreit. Somit sparen sie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und können die entsprechenden Beiträge gezielt zum Aufbau ihrer Altersversorgung verwenden.

Insolvenzschutz

Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers sind gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) geschützt. Der Arbeitgeber leistet hierzu einen Beitrag an den PSV. Die Insolvenzsicherung erfolgt durch Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an die Versorgungsberechtigten.

Betriebliche Altersvorsorge über die Pensionszusage
  • Zusätzliche Rentenzusage direkt vom Arbeitgeber
  • Kein steuerlicher Zufluss während der Ansparphase
  • Hohe Sicherheit durch Verpfändung der Versorgungsleistungen

So funktioniert die Pensionszusage

Bei der Pensionszusage sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer direkt eine Leistung im Alter, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall zu. Im Leistungsfall zahlt der Arbeitgeber die Leistung direkt an den Arbeitnehmer. Es ist keine weitere Institution zwingend beteiligt. Die Pensionszusage ist daher eine unmittelbare Pensionsverpflichtung. Sie ist eine von 5 verschiedenen Durchführungswegen der bAV und wird oft auch Direktzusage genannt.

Steuerliche Folgen für den Arbeitnehmer

Für den Arbeitnehmer entsteht bei der betrieblichen Altersversorgung über die Pensionszusage in der Ansparphase kein steuerlicher Zufluss. Der Vorgang ist für ihn steuerneutral. Erst die späteren Leistungen werden wie Lohn/Gehalt nach § 19 EStG versteuert.

Häufig gestellte Fragen
Welche sind die wichtigsten Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersversorgung wird vom Arbeitgeber zugesagt. Der Gesetzgeber hat ein starkes Interesse am Ausbau der betrieblichen Altersversorgung und fördert die Betriebsrente deshalb durch Einsparung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge auf Arbeitnehmerseite und Sozialversicherungsersparnis auf Arbeitgeberseite. Die betriebliche Altersvorsorge kann in Form einer arbeitnehmerfinanzierten oder arbeitgeberfinanzierten Lösung angeboten werden.

Wie hoch sind die geförderten Beitragshöchstgrenzen in der Direktversicherung?
  • Beiträge in Höhe von bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei.
  • Beiträge in Höhe von bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
Wer entscheidet darüber, wo das Geld für die Altersvorsorge angelegt wird?

Welchen Durchführungsweg (z.B. Pensionskasse, Unterstützungskasse oder Direktversicherung) der Arbeitgeber wählen will, kann er prinzipiell frei entscheiden. Die Arbeitnehmer können einen Weg für die Entgeltumwandlung mit dem Arbeitgeber aushandeln. Wenn es keine Einigung gibt, können die Arbeitnehmer den Abschluss einer Direktversicherung verlangen. Die Auswahl des Anbieters trifft hier der Arbeitgeber.

Kann der Vertrag beim Firmenwechsel mitgenommen werden?

Im Rahmen der Portabilität ist eine Mitnahme des Vertrages gesetzlich zugelassen. Besonderheiten, die der neue Arbeitgeber innerhalb seines Unternehmens getroffen hat, sind zu berücksichtigen.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit oder Elternzeit?

Die Beitragszahlung kann unterbrochen werden und im Falle der Wiederaufnahme einer Tätigkeit bzw. der Beendigung der Elternzeit wieder aufgenommen werden.

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