- Mehr Förderung: Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr – plus mögliche Kinder- und Berufseinsteiger-Boni.
- Mehr Renditechancen: Mit dem Altersvorsorgedepot kann gefördertes Vorsorgegeld stärker am Kapitalmarkt investiert werden.
- Mehr Flexibilität: Die neue Altersvorsorge lässt sich einfacher an unterschiedliche Bedürfnisse und Lebenssituationen anpassen.
Ihre Möglichkeiten
Ab 1. Januar 2027 wird die geförderte private Altersvorsorge neu aufgestellt. Die neuen Produkte sollen einfacher, flexibler, kostengünstiger und attraktiver werden. Gleichzeitig können künftig mehr Menschen von der staatlichen Förderung profitieren.
Für Sie bedeutet das: mehr Möglichkeiten, Ihre Altersvorsorge passend zu Ihrem Leben und Ihren Zielen zu gestalten.
Wir verbinden dabei zwei Welten: Versicherung und Investment. So können wir Ihnen Lösungen anbieten, die zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passen – ganz gleich, ob Sie Wert auf Sicherheit legen oder die Chancen des Kapitalmarkts nutzen möchten. Bei uns finden Sie beides aus einer Hand.
Mit unserer neuen Altersvorsorgeplattform wird geförderte Altersvorsorge zudem einfacher und digitaler. Im Mittelpunkt steht das Altersvorsorgedepot (AVD). Es verbindet die Chancen einer professionellen Geldanlage mit einer einfachen und digitalen Kundenerfahrung.
So wird Altersvorsorge einfacher, flexibler und moderner – und passt sich besser an das an, was Ihnen heute und morgen wichtig ist.
Die Altersvorsorge wird neu aufgestellt
- Mehr Menschen können profitieren
- Mehr Renditechancen durch Kapitalmarktanlagen
- Einfachere und kostengünstigere Produkte
- Mehr Flexibilität bei der Gestaltung
Die bisherige Riester-Förderung wird durch eine neue, vereinfachte Förderung ersetzt. Bestehende Riester-Verträge müssen dabei nicht automatisch geändert werden.
Was passiert jetzt mit meinem Riester-Vertrag?
Sie haben bereits einen Riester-Vertrag? Dann können Sie ganz beruhigt sein: Ihre Förderung bleibt bestehen und Sie müssen zunächst nichts unternehmen. Bereits gewährte Zulagen und Garantien bleiben unverändert erhalten. Das neue Gesetz eröffnet Ihnen künftig verschiedene Möglichkeiten – unter anderem den Wechsel in die neue Förderwelt. Welche Option für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Was die neue Produktwelt im Rahmen der Altersvorsorgereform bietet und welche Optionen Sie als Bestandskunde mit einem Riestervertrag haben erfahren Sie hier.
- Grundzulage
max. 175€ pro Jahr (wenn Spareinkommen min 4% des Vorjahresbruttoeinkommens) - Kinderzulage
300€ (für ab 2008 Geborene) - Berufseinsteigerbonus
Einmalig 200€ (unter 25 Jahre) - Mindesteigenbetrag
60€ pro Jahr - Garantie
100% - Frühster Rentenbeginn
ab 60 oder 62 Jahre
- Grundzulage
max. 540€ pro Jahr (50% bzw 25% Förderung) - Kinderzulage
max. 300€ (1€ Zuschuss je eigenem Euro) - Berufseinsteigerbonus
Einmalig 200€ (unter 25 Jahre) - Mindesteigenbetrag
120€ pro Jahr - Garantie
0%, 80% oder 100% wählbar - Frühster Rentenbeginn
ab 65 Jahre
- Grundzulage
max. 175€ pro Jahr (wenn Spareinkommen min 4% des Vorjahresbruttoeinkommens) - Kinderzulage
300€ (für ab 2008 Geborene) - Berufseinsteigerbonus
Einmalig 200€ (unter 25 Jahre) - Mindesteigenbetrag
60€ pro Jahr - Garantie
100% - Frühster Rentenbeginn
ab 60 oder 62 Jahre
- Grundzulage
max. 540€ pro Jahr (50% bzw 25% Förderung) - Kinderzulage
max. 300€ (1€ Zuschuss je eigenem Euro) - Berufseinsteigerbonus
Einmalig 200€ (unter 25 Jahre) - Mindesteigenbetrag
120€ pro Jahr - Garantie
0%, 80% oder 100% wählbar - Frühster Rentenbeginn
ab 65 Jahre
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Ihr Geld wird dabei chancenorientiert am Kapitalmarkt angelegt – zum Beispiel in Fonds oder ETFs. Dafür verzichten Sie auf eine Beitragsgarantie und haben im Gegenzug die Möglichkeit, stärker von der langfristigen Entwicklung der Kapitalmärkte zu profitieren. Mehr Renditechancen bedeuten auch mehr Anlagerisiko. Der Wert Ihrer Anlage kann schwanken.
Ab 2027 startet die neue Generation der geförderten privaten Altersvorsorge. Wir entwickeln bereits passende Lösungen für Sie. Bis dahin gilt: Bei Fragen rund um Ihre Altersvorsorge sind Sie bei uns weiterhin in guten Händen.
Wie hoch Ihre Zulage ausfällt, hängt von der Höhe Ihrer Beiträge ab:
- Für die ersten 360 Euro pro Jahr erhalten Sie 50 Cent Zulage je eingezahltem Euro.
- Für weitere Beiträge von 361 bis 1.800 Euro pro Jahr erhalten Sie 25 Cent Zulage je eingezahltem Euro.
So können Sie eine Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr erhalten. Beiträge über 1.800 Euro pro Jahr werden nicht staatlich bezuschusst.
Auch für Ihre Kinder können Sie eine Zulage erhalten:
- pro eingezahltem Euro gibt es 1 Euro Zulage, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr.
Sie sind jünger als 25 Jahre und schließen einen Altersvorsorgevertrag ab?
- Dann erhalten Sie einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Das Finanzamt prüft jedes Jahr automatisch, ob die staatlichen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger sind.
- Ist der Sonderausgabenabzug vorteilhafter, erhalten Sie den zusätzlichen Steuervorteil ausgezahlt.
Mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge wird der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Künftig können deutlich mehr Menschen von der staatlichen Förderung profitieren.
Dazu gehören:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende
- Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten
- Selbstständige, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder bestimmte Voraussetzungen erfüllen
- Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke und der Künstlersozialkasse
- Bundesfreiwilligendienstleistende und freiwillig Wehrdienstleistende
- Landwirtinnen und Landwirte
- Minijobber, Midijobber und Studierende mit Nebenjob, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen
- Menschen, die Bürgergeld oder Arbeitslosengeld beziehen und zuvor in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben
- Pflegende Angehörige und Eltern während der Kindererziehungszeit
- Menschen, die eine Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen
Das Gute: Auch wenn Sie bisher nicht von der Riester-Förderung profitieren konnten, kann sich das ab 2027 ändern.
mit unserem Altersvorsorgedepot
Versicherung und Investment. Bei uns zusammen gedacht. Wir verbinden die Erfahrung aus der Versicherungs- und Investmentwelt und bieten Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten, Ihre Altersvorsorge zu gestalten. Ob Sie Wert auf Sicherheit legen oder die Chancen des Kapitalmarkts nutzen möchten: Bei uns finden Sie die passende Lösung für Ihre persönliche Vorsorge.
Mit unserer neuen digitalen Altersvorsorgeplattform machen wir geförderte Altersvorsorge einfacher und zeitgemäßer. Im Mittelpunkt steht unser Helvetia Best Invest Altersvorsorgedepot – unsere Lösung für die neue geförderte private Altersvorsorge ab 2027.
Das Altersvorsorgedepot verbindet die Chancen des Kapitalmarkts mit einer einfachen digitalen Lösung für Ihre Altersvorsorge. Dabei verzichten Sie bewusst auf eine Beitragsgarantie und können so stärker von der langfristigen Entwicklung der Kapitalmärkte profitieren.
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Bewährtes Konzept: Das Altersvorsorgedepot basiert auf unserer erfolgreichen Produktserie Best Invest.
- Mehr Renditechancen: Sie investieren ohne Beitragsgarantie und können so stärker an den Chancen des Kapitalmarkts teilhaben.
- Große Fondsauswahl: Ihnen steht eine breite Auswahl an Fonds für Ihre individuelle Anlagestrategie zur Verfügung.
- Flexibel im Ruhestand: Zum Rentenbeginn können Sie zwischen einer lebenslangen Rente und einem Auszahlungsplan wählen.
So wird geförderte Altersvorsorge digitaler, flexibler und chancenorientierter.
unsere Antworten
Häufig gestelle Fragen
Das Altersvorsorgedepot ist die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge und soll die bisherige Riester-Förderung ab 1. Januar 2027 ergänzen bzw. ablösen. Ein wesentlicher Unterschied: Die bisherige Pflicht zur Beitragsgarantie entfällt. Dadurch können die Beiträge stärker chancenorientiert am Kapitalmarkt angelegt werden, beispielsweise in Fonds oder ETFs. So eröffnen sich langfristig bessere Ertragschancen für den Vermögensaufbau im Alter.
Die Riester-Rente war über viele Jahre ein wichtiger Baustein der privaten Altersvorsorge. Die gesetzlich vorgeschriebene 100-prozentige Beitragsgarantie schränkte jedoch die Anlagemöglichkeiten erheblich ein. Um diese Garantie sicherzustellen, mussten Anbieter einen großen Teil des Vermögens in sicherheitsorientierte Anlagen investieren. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen führte dies häufig zu begrenzten Ertragschancen. Mit der Reform sollen die Möglichkeiten für einen langfristigen Vermögensaufbau erweitert und die Förderung attraktiver gestaltet werden.
Mit der Reform soll die private Altersvorsorge einfacher, flexibler und attraktiver werden.
Ab 2027 können auch fonds- und ETF-basierte Altersvorsorgeprodukte staatlich gefördert werden. Gleichzeitig entfällt die verpflichtende 100-prozentige Beitragsgarantie. Kundinnen und Kunden können künftig zwischen verschiedenen geförderten Produktvarianten wählen.
Die staatliche Förderung wird einfacher gestaltet:
- Bis zu 540 € Grundzulage pro Person und Jahr
- Bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind und Jahr
- Mindesteigenbeitrag von 120 € jährlich (10 € monatlich)
- Mögliche zusätzliche steuerliche Vorteile
Darüber hinaus soll der Kreis der Förderberechtigten erweitert werden. Auch Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke können künftig von der Förderung profitieren.
Die Reform bringt mehrere Vorteile mit sich:
- Mehr Flexibilität bei der Geldanlage
- Höhere Renditechancen durch Investitionen in Fonds und ETFs
- Staatliche Förderung von bis zu 540 € jährlich
- Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind und Jahr
- Mögliche zusätzliche Steuerersparnisse
- Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises auf Selbstständige und Freiberufler
- Berufseinsteigerbonus von 200 € für junge Sparerinnen und Sparer unter 25 Jahren
- Bestehende Riester-Verträge können weiterhin fortgeführt oder auf die neue Förderung umgestellt werden
Gibt es Einschränkungen?
Wie jede Form der Altersvorsorge ist auch das Altersvorsorgedepot an bestimmte gesetzliche Vorgaben gebunden:
- Mindesteigenbeitrag von 120 € pro Jahr
- Auszahlung als lebenslange Rente oder über einen Auszahlplan
- Rentenbeginn in der Regel zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr
- Vorzeitige Verfügungen können förderschädlich sein
- Nur eingeschränkte Vererbungs- und Übertragungsmöglichkeiten
- Keine Ergänzung um Zusatzversicherungen, beispielsweise zur Berufsunfähigkeit
- Nachgelagerte Besteuerung der Leistungen in der Rentenphase
Die neue Förderung soll zum 1. Januar 2027 starten.
Wer sich frühzeitig mit den Möglichkeiten beschäftigt, kann bereits ab Oktober 2026 ein entsprechendes Startdepot nutzen und so den Übergang in das neue Altersvorsorgedepot vorbereiten. Von hier ist ein sicherer und einfacher Wechsel per Zustimmung in das AVD Produkt ab 1.1.2027 möglich.
Für wen eignet sich das Altersvorsorgedepot?
Grundsätzlich kann das Altersvorsorgedepot für alle interessant sein, die ihre gesetzliche Altersversorgung ergänzen möchten und dabei von staatlicher Förderung profitieren möchten.
Besonders attraktiv kann die Förderung sein für:
- Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger
- Familien mit Kindern
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Selbstständige und Freiberufler
- Personen mit langfristigem Anlagehorizont
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, sollte prüfen, welche Fördervariante künftig besser zur persönlichen Situation passt.
Ja. Das Altersvorsorgedepot ergänzt die gesetzliche Altersvorsorge und kann dabei helfen, mögliche Versorgungslücken im Ruhestand zu schließen. Viele Menschen nutzen verschiedene Bausteine, um ihre Altersvorsorge breit aufzustellen.
Die Förderung setzt sich aus einer Grundzulage, möglichen Kinderzulagen und gegebenenfalls steuerlichen Vorteilen zusammen.
- Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag werden 50 % Förderung gewährt.
- Für weitere Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 € jährlich werden zusätzlich 25 % Förderung gewährt.
- Die maximale Grundzulage beträgt somit 540 € pro Jahr.
- Für jedes berücksichtigungsfähige Kind können bis zu 300 € Kinderzulage pro Jahr hinzukommen.
- Junge Sparerinnen und Sparer unter 25 Jahren können zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 € erhalten.
Nein. Die staatlichen Zulagen werden grundsätzlich auf Antrag gewährt und in der Strecke der Altersvorsorge Plattform abgebildet. Mit einem Dauerzulagenantrag kann die Förderung in der Regel automatisch Jahr für Jahr berücksichtigt werden. So profitieren Sie mit wenig Verwaltungsaufwand von den Fördermöglichkeiten.
Bereits während der Ansparphase profitieren Kundinnen und Kunden von steuerlichen Vorteilen.
Die eingezahlten Eigenbeiträge sowie die staatlichen Zulagen können im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob sich daraus ein zusätzlicher Steuervorteil ergibt. Darüber hinaus bleiben Erträge innerhalb des Vertrags während der Ansparphase steuerfrei. Es fällt keine Abgeltungsteuer auf Zinserträge, Dividenden oder Kursgewinne an. Die Leistungen werden erst im Rentenalter mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz versteuert.
Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, welche Förderung für Sie vorteilhafter ist.
Verglichen werden:
- die bereits erhaltenen staatlichen Zulagen und
- die mögliche Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug.
Ergibt sich durch den Sonderausgabenabzug ein höherer Vorteil, wird die Differenz zusätzlich erstattet. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können unverändert weitergeführt werden. Alternativ kann geprüft werden, ob ein Wechsel in die neue Förderung sinnvoll ist. Welche Lösung am besten zu Ihren persönlichen Zielen passt, hängt unter anderem von Ihrem Alter, Ihrer familiären Situation und Ihrem bisherigen Vertragsverlauf ab. Unser Rechner unterstützt Sie dabei, die verschiedenen Möglichkeiten zu vergleichen.
Der wesentliche Unterschied liegt in der Geldanlage.
Bei der Riester-Rente war eine vollständige Beitragsgarantie gesetzlich vorgeschrieben. Das Altersvorsorgedepot ermöglicht dagegen eine stärkere Kapitalmarktanlage ohne verpflichtende Garantie.
Dadurch ergeben sich:
- mehr Flexibilität bei der Anlage
- höhere Renditechancen
- eine Förderung von bis zu 540 € statt bisher 175 € Grundzulage
- Zugang auch für Selbstständige und Freiberufler
Bei beiden Fördermodellen erfolgt die Besteuerung grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase.
Nach aktueller Planung sollen Wechsel- und Übertragungsmöglichkeiten grundsätzlich bestehen. Vor einer Entscheidung empfiehlt sich ein Vergleich der bisherigen und der neuen Förderung.
Ja. Nach dem aktuellen Stand der Reform sollen künftig auch Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke förderberechtigt sein. Damit wird die staatliche Förderung erstmals einer deutlich größeren Personengruppe zugänglich gemacht und kann helfen, die private Altersvorsorge gezielt auszubauen.
Die Sicherheit hängt von der gewählten Anlage und der Entwicklung der Kapitalmärkte ab. Anders als bei klassischen Vorsorgeprodukten besteht beim Altersvorsorgedepot keine gesetzliche Pflicht zur vollständigen Beitragsgarantie. Dadurch sind höhere Ertragschancen möglich. Gleichzeitig können Wertschwankungen auftreten. Mit einem langfristigen Anlagehorizont können zwischenzeitliche Kursschwankungen besser ausgeglichen werden.
Ja. Je nach Produktgestaltung können Beiträge erhöht, reduziert oder vorübergehend ausgesetzt werden.
So lässt sich die Altersvorsorge an veränderte Lebenssituationen anpassen, beispielsweise bei Familiengründung, beruflichen Veränderungen oder einem steigenden Einkommen.
Das Altersvorsorgedepot dient ausschließlich der Altersvorsorge. Eine vorzeitige Entnahme ist grundsätzlich nur eingeschränkt möglich. Vorzeitige Auszahlungen können dazu führen, dass erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile zurückgezahlt werden müssen.
Förderungen werden nur im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen gewährt. Ob und in welchem Umfang mehrere Verträge sinnvoll sind, hängt von der individuellen Situation ab. Eine persönliche Beratung hilft dabei, die passende Lösung zu finden.