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Gesetzliche Rente aufstocken lassen:
unsere Riester Rente
  • Private Rentenversicherung mit staatlichen Zulagen und Steuervorteilen
  • Aufbau einer sicheren Altersvorsorge mit Beitragsgarantie
  • Erhöhte Altersrente im Pflegefall möglich (Pflegeoption)
Riester Rente: Wer vom Gehalt für die Rente spart, wird vom Staat belohnt

Niemand kann die Zukunft vorhersehen, wünschen können wir uns aber sehr wohl etwas, beispielsweise, sorgenfrei in die Rente zu gehen. Mit einer privaten Altersvorsorge stellen Sie sicher, dass das nicht nur ein Traum bleibt. Heute ist bereits klar, die gesetzliche Rente wird bei den meisten nicht ausreichen, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Denn es besteht eine Versorgungslücke, da immer weniger Kinder geboren werden. Ältere Menschen leben gleichzeitig länger und beziehen Renten daher auch immer länger.

Die Riester Rente ist eine rentable Möglichkeit, im Alter mehr Rente zu erhalten, besonders geeignet für sparsame Personen sowie Familien mit geringem Einkommen und vielen Kindern, aber auch für Singles mit gutem Einkommen im Angestelltenverhältnis. Sie ist eine Form der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung und Zulagen. So können Sie u.a. über den Sonderausgabenabzug sehr viele Steuern sparen. Überlassen Sie Ihren Ruhestand nicht dem Zufall, und sorgen Sie jetzt mit der Riester Rente vor.

Ihre Optionen zur neuen gesetzlichen Förderung
ab 01.01.2027
  • Alles beim Alten lassen: Es gibt einen Bestandsschutz für Sie als Riesterkunde. Das heißt, alte Riesterverträge können in ihrer Ausgestaltung und in ihrer Förderlogik bleiben. Vorteile: Garantiezins, früherer Rentenbeginn, niedrigerer Eigenbeitrag
  • In die neue Förderwelt wechseln: Sie können an 01.01.2027 einmalig das Förderregime wechseln. Ob die neue Förderung für Sie vorteilhaft ist, sollten Sie sorgfältig prüfen, da Eine derartige Erklärung unwiderruflich ist. Dabei ist ebenfalls zu beachten, dass dieser Wechsel auch für den dazugehörigen mittelbar zulagenberechtigten Vertrag gilt.
Riester Rente &
die Förderlogik einfach erklärt
Riester Rente
mit Bestandschutz
Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Lebenssituation und Ihren Zielen ab. Wir zeigen Ihnen, welches Fördermodell für Sie besser passt.

 

  • Grundzulage
    max. 175 € pro Jahr (Abhängig vom Einkommen)
  • Kinderzulage
    300 € (für ab 2008 Geborene)
  • Berufseinsteigerbonus
    Einmalig 200 € (unter 25 Jahre)
  • Mindesteigenbetrag
    60 € pro Jahr
  • Maximal geförderter Beitrag
    2.100 € inkl. Zulagen
  • Günstigerprüfung
    Ein geringerer Zulagenbetrag kann durch einen höheren Steuervorteil ausgeglichen werden. Das Finanzamt prüft, was für Sie günstiger ist.
Neue Förderwelt
ab 01.01.2027 auf Antrag
Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Lebenssituation und Ihren Zielen ab. Wir zeigen Ihnen, welches Fördermodell für Sie besser passt.

 

  • Grundzulage
    max. 540 € pro Jahr (beitragsproportional)
  • Kinderzulage
    max. 300 € (1€ Zuschuss je eigenem Euro)
  • Berufseinsteigerbonus
    Einmalig 200 € (unter 25 Jahre)
  • Mindesteigenbetrag
    120 € pro Jahr
  • Maximal geförderter Beitrag
    1.800 € plus Zulagen
  • Günstigerprüfung
    Ein geringerer Zulagenbetrag kann durch einen höheren Steuervorteil ausgeglichen werden. Das Finanzamt prüft, was für Sie günstiger ist.
Riester Rente &
die Förderlogik einfach erklärt
Riester Rente
mit Bestandschutz
Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Lebenssituation und Ihren Zielen ab. Wir zeigen Ihnen, welches Fördermodell für Sie besser passt.

 

  • Grundzulage
    max. 175 € pro Jahr (Abhängig vom Einkommen)
  • Kinderzulage
    300 € (für ab 2008 Geborene)
  • Berufseinsteigerbonus
    Einmalig 200 € (unter 25 Jahre)
  • Mindesteigenbetrag
    60 € pro Jahr
  • Maximal geförderter Beitrag
    2.100 € inkl. Zulagen
  • Günstigerprüfung
    Ein geringerer Zulagenbetrag kann durch einen höheren Steuervorteil ausgeglichen werden. Das Finanzamt prüft, was für Sie günstiger ist.
Neue Förderwelt
ab 01.01.2027 auf Antrag
Welche Lösung zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Lebenssituation und Ihren Zielen ab. Wir zeigen Ihnen, welches Fördermodell für Sie besser passt.

 

  • Grundzulage
    max. 540 € pro Jahr (beitragsproportional)
  • Kinderzulage
    max. 300 € (1€ Zuschuss je eigenem Euro)
  • Berufseinsteigerbonus
    Einmalig 200 € (unter 25 Jahre)
  • Mindesteigenbetrag
    120 € pro Jahr
  • Maximal geförderter Beitrag
    1.800 € plus Zulagen
  • Günstigerprüfung
    Ein geringerer Zulagenbetrag kann durch einen höheren Steuervorteil ausgeglichen werden. Das Finanzamt prüft, was für Sie günstiger ist.
Weiterhin für Sie attraktiv
Riester Rente bleibt auch in 2027 attraktiv
  • Bestandsschutz für alle Riesterkunden auch ab 2027
  • Rentenbeginn flexibel ab 60 oder 62, je nach Abschlussjahr
  • Hohe Garantien und Rentenfaktoren
  • Erhöhte Rente im Pflegefall möglich
Das Altersvorsorgedepot kommt - Wir sind für Sie bereit

Ab 2027 startet eine neue Generation der geförderten privaten Altersvorsorge – mit neuen Möglichkeiten wie dem Altersvorsorge-Depot. Wir entwickeln bereits passende Lösungen für Sie. Bis dahin gilt: Bei Fragen rund um Ihre Altersvorsorge sind Sie bei uns weiterhin in guten Händen.

Sie haben bereits einen Riestervertrag? Dann können Sie ganz beruhigt sein: Ihre Förderung bleibt bestehen und Sie müssen zunächst nichts unternehmen. Bereits gewährte Zulagen und Garantien bleiben unverändert erhalten. Das neue Gesetz eröffnet Ihnen künftig verschiedene Möglichkeiten – unter anderem den Wechsel in die neue Förderwelt. Welche Option für Sie die richtige ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wir halten Sie über alle relevanten Entwicklungen auf dem Laufenden und informieren Sie rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten.

Was die neue Produktwelt im Rahmen der Altersvorsorgereform bietet erfahren Sie hier.

Häufig gestellte Fragen
Was ist die Pflegeoption von Riester Rente?

Wenn Sie sich für die Pflegeoption entscheiden, erhöht sich Ihre Altersrente. Dafür verzichten Sie darauf, dass im Falle Ihres Todes Ihre Hinterbliebenen eine bestimmte Versicherungssumme (Kapitalrückgewähr) oder die monatliche Rentenauszahlung (Rentengarantiezeit) erhalten.

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